Rahmenvertrag Glasreinigung
Stiftung Bauhaus Dessau, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1187 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Fensterflächen und Glasfassaden der Stiftung Bauhaus Dessau sind über die Gebäude in den Liegenschaften (Bauhausgebäude, Bauhaus Museum Dessau, Brauerei Dessau, Meisterhäuser und Dessau Törten) verteilt. Für die Glaseinigung müssen die Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau angefahren werden. Die Adressen der Liegenschaften werden als Ausführungsorte bezeichnet. An den Ausführungsorten ist die Glasreinigung sicherzustellen. Je nach Ausführungsort und Gebäudesicherheitsklasse wird ein Mitarbeiter der Stiftung Bauhaus Dessau oder ein Wachschutzunternehmen die Leistungserfüllung begleiten. Die Termine für die Glasreinigung - mindestens 1 mal im Jahr und nach Bedarf bis zu maximal 3 mal im Jahr - der einzelnen Gebäudeteile sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Damit soll gewährleistet sein, dass der Dienstbetrieb weitestgehend störungsfrei ablaufen kann. Die Ausführungsorte werden als museale Gebäude genutzt und stehen überwiegend unter Denkmalschutz. Diesbezüglich ist eine besondere Sorgfaltspflicht sicherzustellen. Insofern durch die Leistung Schäden entstehen, hat der Auftragnehmer die Kosten zu tragen. Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die Glasfassaden und andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und Raumeinrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Alle benötigen Hilfsmittel wie Leitern, Hubsteiger, Reinigungsmittel, Reinigungswerkzeuge sind vom Auftragnehmer zu stellen. Für die Reinigung höher gelegener Fenster und Fassadenabschnitte im Innen- und Außenbereich sind entsprechende Steigerfahrzeuge einzusetzen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der Notwendigkeit des Einsatzes von Steigerfahrzeugen zu informieren. Insofern Grünflächen in den Losen 1 und 3 überfahren werden, muss die Grünfläche mit Holzplatten geschützt werden. Der höchste Punkt aller Gebäudeteile befindet sich auf ca. 20 Meter Höhe (Los 1, siehe Anlage 1.1). Der höchste Punkt von 20 Meter kann nur erreicht werden, wenn ein direkt anliegendes Gebäude mit der Höhe von 7 Meter umschwenkt werden kann. Der Steiger muss daher so konzipiert sein, dass ein Steigfahrzeug 20 Meter Höhe erreicht und gleichzeitig 10 Meter frei in den Raum fahren kann. Die Kosten hierfür sind in die jeweilige Preiskalkulation mit einzurechnen. Für die Leistungserfüllung sind die geltenden Rechtsvorschriften (einsehbar unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/rechtsvorschriften/) zu berücksichtigen. Die benötigten Genehmigungen für die Reinigung sind vom Auftragnehmer sicherzustellen. Ein Leistungsbeginn der unten aufgeführten Positionen ist für Juli 2023 angestrebt. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 3 Jahre. Details sind der Anlage 2 zu entnehmen. Leistungsumfang 1. Glasreinigung innen und außen (für die Lose 1 bis 4) Die Glasflächen werden bei normaler Verschmutzung mit klarem Wasser, bei starker Verschmutzung zusätzlich mit Spülmittel bearbeitet. Die Glasflächen sind vollständig einzuwaschen. Nach dem Einwaschen erfolgt das Abledern oder Abstreichen. Anschließend werden die Kanten der Glasfassaden mit einem Ledertuch abgestrichen. Dabei sind auch die Ecken der Fassade zu erfassen. Nach dem Abledern oder Abstreichen erfolgt das Polieren mittels Ledertuch. Das Ergebnis soll eine streifenfreie Oberfläche sein. Fenster und Glasflächen, auf denen der Wischer nicht zum Einsatz kommt (kleine Glasflächen), werden im klassischen Verfahren gereinigt. Hierzu werden die Glasflächen mit einem sauber zu haltenden Einwaschtuch eingewaschen. Nach dem Einwaschen ist die Glasoberfläche mit einem Lederlappen zu trocken. Anschließend erfolgt das Nachpolieren. Ziel ist eine streifenfreie Oberfläche. 2. Rahmenreinigung innen und außen (für die Lose 1 bis 4) Die Rahmenreinigung der Alu- und Metallträger sind mit einem Spülmittel von festsitzendem Schmutz zu befreien. Dabei ist darauf zu achten, dass die Beschichtung nicht beschädigt wird. Ein Großteil der zu reinigenden Fenster in den Losen 1, 3 und 4 sind mit dem Verfahren des Einkittens in den Rahmen montiert. Die Liegenschaften sind überwiegend Denkmalgeschützt und sind daher mit erweiterter Sorgfalt zu reinigen. An Rahmenstellen mit losen Kittstellen ist der Kitt keinesfalls zu demontieren. Nach der Reinigung sind die Flächen trocken zu wischen und streifenfrei zu polieren. 3. Fensterbankreinigung innen (für die Lose 1 bis 4) Die Fensterbänke sind von lose aufliegendem Schmutz zu befreien und anschlie-ßend mit einem Tuch streifenfrei zu reinigen. Die Fensterbänke sind einzeln abzuwischen. Es ist darauf zu achten, dass diese weder durch das Reinigen noch durch ein Besteigen beschädigt werden. Die Fensterarten, Abmaße und Arbeitshöhen sind aus den Anlagen Los 1 bis Los 4 zu entnehmen und in den Kalkulationstabellen (Anlagen 1.1 bis 1.4) unter Berücksichtigung der Leistungspunkte: 1. Glasreinigung innen und außen für die Lose 1 bis 4 2. Rahmenreinigung innen und außen für die Lose 1 bis 4 3. Fensterbankreinigung innen für die Lose 1 bis 4 zu bepreisen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um museale Objekte handelt, welche mit einer besonderen Sorgfalt behandelt werden müssen.