Regelungsoptionen zur verbindlichen Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
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Beschreibung
Ziel und Gegenstand des Sachverständigengutachtens: Ziel des Gutachtens ist die systematische Analyse der rechtlichen Möglichkeiten, die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung bundesweit verbindlich zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen: i) Schulen und Kindertagesstätten, ii) Landeskantinen, iii) Bundeskantinen, iv) Krankenhäuser. Das Gutachten soll ausgehend von einer rechtlichen Bestands- und Defizitanalyse insbesondere untersuchen, welche Regelungsoptionen in den genannten Bereichen geeignet und praktikabel sind, um die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards rechtlich verbindlich sicherzustellen. Dabei sollen für die vier Bereiche folgende Fragen beantwortet werden: 1. Welche Rechtsbereiche sind für die verbindliche Einführung der DGE-Qualitätsstandards relevant? 2. Welche Regelungsoptionen bestehen, um die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards verbindlich zu gestalten, und welche dieser Optionen sind aus juristischer Sicht besonders tragfähig und umsetzbar? Vertiefende Forschungsfragen bezüglich der identifizierten Regelungsoptionen: i. Stehen (verfassungs-)rechtliche Hemmnisse einer verbindlichen Regelung entgegen? ii. Wer ist auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene zuständig für Erlass und Kontrolle? Ist der Bund kompetenziell zu einer bundesweiten verbindlichen Regelung berechtigt? iii. Wie könnte die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards „bürokratieschonend“ überprüft werden? iv. Welche Sanktions- oder Anreizsysteme könnten zur Rechtsdurchsetzung angewandt werden? Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.