Tender Republic Ausschreibungen

Reinidungsdienstleistung für das Amtsgericht Zerbst

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg, Magdeburg

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsvergabe
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

Beschreibung

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- sowie Glasreinigungsleistungen) für das Amtsgericht Zerbst. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.07.2024 und endet zum 30.06.2027. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Sofern keine der Vertragsparteien von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch zum 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 28.02.2029 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.

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