Reinigungsdienstleistungen für die Justizvollzugsanstalt Halle
Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)Frist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 728 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten90900000 Reinigungs- und Hygienedienste · 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung · 90911200 Gebäudereinigung · 90911300 Fensterreinigung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
vergl. Leistungsbeschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind Reinigungsdienstleistungen in Gestalt von: Position 1 - Unterhaltsreinigung Position 2 - Bedarfsreinigung Position 3 - Glas- u. Fensterreinigung Position 4 - Sonderreinigung für die JVA Halle ab 01.01.2025. Die JVA Halle teilt sich auf in zwei Liegenschaften: JVA Halle, Am Kirchtor 20, 06108 Halle (Saale) JVA Halle - Nebenstelle, Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118 Halle (Saale) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung leistungs-, fach- und zeitgerecht auszuführen und dabei alle einschlägigen Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften sowie Richtlinien zu Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten und einzuhalten. Die verwendeten Arbeitsmittel (z. B. Maschinen, Reinigungsmittel und sonstige Hilfsmittel) sind durch den Auftragnehmer zu stellen und müssen geeignet sein, die Reinigung und Werterhaltung zu gewährleisten. Der erforderliche und geforderte Hygienestandard ist einzuhalten. Die erforderlichen Arbeitskräfte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Dieser hat ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Fachpersonal auszuwählen. Die Unterhaltsreinigung (Position 1) umfasst die sich wiederholende Reinigungsarbeiten in durch den Auftraggeber festgelegten Zeitabständen mit dem Ziel, die Oberflächen frei von Verschmutzungen jeglicher Art, in einem optisch einwandfreien Zustand, zu halten. Die Bedarfsreinigung (Position 2) umfasst die Grundreinigung mittels Bedarfsanzeige in den reinigenden Bereichen des Medizinischen Dienstes. Die Glas- u. Fensterreinigung (Position 3) umfasst eine i. d. R beidseitige Reinigung der Glasflächen und beinhaltet die Reinigung der Rahmenflächen, inkl. Falze und Beschläge sowie der Bedienelemente. Die Glas- und Fensterflächen sind zweimal im Jahr zu reinigen. Die Sonderreinigung (Postion 4) umfasst die Beseitigung von außergewöhnlichen und/oder aufwändig zu entfernenden Verschmutzungen, wie z. B. Körperflüssigkeiten, Fäkalien u. Ä. als Einzelauftrag.