Rückbau eines ehemaligen Schulgebäudes
Stadt Schwelm, Schwelmvergeben
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Bauleistung
- Ort der Leistung
- Ennepe-Ruhr-Kreis · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 19.12.2023 bis offen
- Branchen
- Abbruch und Erdarbeiten, Bau
- CPV
- 45111100 Abbrucharbeiten
Beschreibung
Die Stadt Schwelm plant das Gerätehaus des Löschzugs Linderhausen der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm im Ennepe-Ruhr-Kreis durch einen Neubau zu ersetzen. Dazu ist in einem ersten Schritt der Abbruch eines ehemaligen Schulgebäudes mit Nebengebäuden erforderlich. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils 1.000.000 €. 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit keine 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag, innerhalb von 3 bis 4 Monaten !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit alle notwendigen Unterlagen eingereicht zusammen fristgerecht werden !!!
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt Fa. Ulrich Ranft aus Hagen. 14 Angebote gingen ein.
- GesamtFa. Ulrich Ranft, Hagenohne Datum
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