RV Juristische Unterstützung des BSI in der Betreuung der BSI-Liegenschaften
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BonnFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 657 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für Beratungsdienstleistungen zur juristischen Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung des BSI. Unter Liegenschaftsverwaltung wird hierbei die vertragliche Ausgestaltung der Mietverträge verstanden, einschließlich der Vertragsverhandlung und Interessenvertretung des BSI im Verhältnis zur BImA und Dritten. Hinzu kommen alle weiteren Vertragsverhältnisse, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Liegenschaften des BSI stehen (etwa Wartungsverträge, Reinigungs- und Pflegeverträge, Einholung notwendiger Genehmigungen, Sicherheitsdienste etc.). Leistungsschwerpunkt des Rahmenvertrages sollen sowohl Rechtsberatungen im Rahmen der rechtlichen Ausgestaltung konkreter Vertragsverhältnisse als auch die allgemeine Beratung und Prüfung gewerbemietrechtlicher, vertragsrechtlicher und u.U. auch vergaberechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung sein. In diesem Rahmen soll nicht nur die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit von Vorhaben aufgezeigt werden, sondern auch damit verbundene Potenziale und Risiken bei hochvolumigen Mieterinvestitionen. Leistungsbeschreibung 6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Weiterhin muss der Auftragnehmer gegebenenfalls bei Verhandlungsverfahren im Rahmen der Anmietung und weiterer mit den Liegenschaften verbundener Vertragsverhältnisse für das BSI teilnehmen. Sofern dies durch den Auftraggeber gewünscht wird, soll die Durchführung bewertender Präsentationen in laufenden Vorhaben juristisch begleitet werden. Solche Verfahren sind durch den Auftragnehmer in sachlich nachvollziehbarer Weise durch schriftliche Stellungnahmen zu dokumentieren. Aus den Stellungnahmen müssen die empfohlenen Maßnahmen und Entscheidungsvorschläge, sowie die der jeweiligen Entscheidung zugrundeliegende Begründung bzw. Herleitung hervorgehen. Dabei sind die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen für die Ausgestaltung von Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen stets zu beachten. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Verschlusssachenauftrag im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 4 GWB, da ein nicht unerheblicher Teil der Verträge des BSI Verschlusssachenaufträge sind und der Auftragnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst in Kontakt mit entsprechenden Verschlusssachen kommt. Der Auftragsnehmer muss aus diesem Grund zumindest mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ umgehen können. Weiterhin müssen Kollisionen mit sonstigen früheren, gegenwärtigen und künftigen Beratungsaufträgen im Zusammenhang mit dem dargestellten Leistungsumfang ausgeschlossen sein.