Tender Republic Ausschreibungen

Schlüssiges Konzept für den LK ABI

Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 889 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Köthen (Anhalt) · Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr. Ö/UVgO/55/116-24/ne 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601196 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: claudia.neustaedt@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Erstellung eines "Schlüssigen Konzepts" zu den angemessenen Kosten der Unterkunft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß §§ 6 Absatz 1, 6a, 6b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zentraler Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II sowie der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bilden einerseits die Aufwendungen für Unterkunft (KdU), welche sich aus den Kosten für die Grundmiete und den kalten Betriebskosten zusammensetzen, und andererseits die Bedarfe für Heizung. Den gesetzlichen Normen der §§ 22 SGB II und 35 SGB XII entsprechend, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II und dem SGB XII ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als kommunaler Träger verpflichtet, für das Verwaltungsverfahren ein Schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft vorzuhalten (BSG, Urteil vom 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Das Schlüssige Konzept dient dazu, den unbestimmten Rechtsbegriff der angemessenen Unterkunftskosten gesetzeskonform auszulegen und durch Ermittlung der aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes gerichtsfest zu konkretisieren, um so für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln innerhalb der Vergleichsräume zu gewährleisten. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, zum Zwecke der Aktualisierung seiner Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, zuletzt geändert zum 01.04.2022, die Richtwerte zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft mittels eines Schlüssigen Konzepts für das Kreisgebiet ermitteln zu lassen. Die Angemessenheitsgrenzen bilden für ca. 7.000 Bedarfsgemeinschaften im Rechtskreis SGB II und ca. 1.400 Einsatzgemeinschaften im Rechtskreis SGB XII die Höhe der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten (Nichtprüfungsgrenze) mit einem aktuellen Finanzvolumen von ca. 40 Mio. EUR ab. Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld FB 55 Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 24.06.2024 Ende der Ausführungsfrist: 31.10.2024 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 1) Die Planung und Vorbereitung der Datenerhebung sowie die schriftliche Dokumentation der dafür angewandten Verfahren ist in einem Konzept bis spätestens sechs Wochen nach Auftragserteilung abzuschließen. 2) Bis zum 31.10.2024 ist eine Zusammenfassung der ermittelten Nichtprüfungsgrenzen für die einzelnen Vergleichsräume unter Bezugnahme der berücksichtigungsfähigen Personen bzw. Wohnflächen bereitzustellen. Zu gleichem Termin ist ein Arbeitsbericht zu erstellen, welcher zur konkreten Durchführung der Mietwerterhebung informiert und zugleich zur Umsetzung der Konzeption sowie ggf. zu Abweichungen, Hintergründen etc. berichtet. Bis zum 31.10.2024 hat überdies die finale Abstimmung mit dem Auftraggeber zu den Ergebnissen zu erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18ecbb93712-62a8ee9f1a7ea0b0 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2024 09:00 Ablauf der Bindefrist: 21.06.2024 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: Keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (soweit vorhanden) Nachweis Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung aktuelle Gewerbemeldung Firmendarstellung und Referenzliste (einschließlich der Angabe von Ansprechpartnern mit jeweiliger Telefonnummer) 124 Eigenerklärung ein Schlüssiges Konzept, welches nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG folgende wesentliche Elemente mindestens erfüllen bzw. aufweisen muss: die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Gebiet und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (z.B. nach Art der Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße), Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen), Validität und Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten (Angebots- und Bestandsmietverhältnisse), Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung, Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) (BSG vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R). 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (35%), 2 Qualität siehe Wertungmatrix (65%) 15. Sonstiges: 15.1 Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt die UVgO. Mit Abgabe eines Angebotes sind die entsprechende Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahme. Es gilt deutsches Recht. 15.2 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). 15.3 Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. 15.4 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Straßenbau,Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales)

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