Tender Republic Ausschreibungen

Sichtprüfungs-, Wartungs- und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen auf 8 Dienstliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 822 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sichtprüfungs-, Wartungs-, und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Sichtprüfung -Wartung -Spülen der Grundleitungen -Generalinspektion --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es werden Stundenverrechnungssätze für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart. -Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -10 Anlagen --- Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche der mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen müssen durch Fachpersonal, unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen, DIN-EN-Normen, Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheideranlagen sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet zur Ausführung der vertraglich festgelegten Arbeiten fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen und hat sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben notwendig sind. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhe (bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00€). --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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