Siedlungsgrundschule - Sanierung der Sanitärräume und Errichtung von Umkleideräumen - Elektroarbeiten
Solestadt Bad Dürrenberg, Bad DürrenbergFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 874 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 24.06.2024 bis offen
- Branche
- Bau
- CPV
- 45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Grobmassen Elektroarbeiten * 1 Stck Wandler- und Messchrank * 1 Stck Kabelanschlusskasten * 1 Stck Wandaufbauschrank * 80 m Kabelverlegung 3x1,5mm² * 50 m Kabelverlegung 3x2,5mm² * 60 m Kabelverlegung 5x6mm² * 10 m Installationskanal * 11 m Feuerwiderstandsfähiger Leitungsführungskanal * Demontagearbeiten (u.a. 11 Stück Leuchten, Lautsprecher, Uhr, RM..., 30 m Kabel * Ergänzungen BMA (u.a. 6 Stück RM, 20 m Installationskabel I-Y(St)Y 2x2x0,8m) --- ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürrenberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Bei dem Schulgebäude der Siedlungsgrundschule Bad Dürrenberg handelt es sich um einen Bau aus dem Jahr 1993/94. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Die Ausstattungsmerkmale entsprechen einem typischen Neubau der 90er Jahre. Die Materialien und Oberflächen sind gepflegt, weißen jedoch den Zustand des regelmäßigen Gebrauchs auf, wie z.B. bei den Innentüren und Fliesen. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird. Separate Umkleide- und Waschmöglichkeiten bestehen jedoch nicht. Ziel ist es durch den Umbau eines Klassenraumes zwei separate Garderoben für Jungen und Mädchen zu schaffen. Weiterhin sollen in den Sanitäranlagen des Erdgeschosses, die sich in unmittelbarer Umgebung zu diesem Klassenraum befinden, jeweils eine neue Dusche inkl. Kabine anstatt einer WC-Einheit errichtet werden. Im Bereich des Jungen-WC sollen zusätzlich zwei der vier Urinale entfallen und dafür wieder ein zweites WC zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sollen die Fliesenbeläge entsprechend Begehungsprotokoll vom 04.03.2022 des Gesundheitsamtes erneuert werden. Im Zusammenhang mit den Umbau und Sanierungsarbeiten soll weiterhin im Obergeschoss im Erste-Hilfe-Raum eine zweite Tür eingebaut werden, die den Fluchtweg in den angrenzenden Flur gewährleistet. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten sollen weitestgehend in den Sommerferien 2024 (25.06. - 03.08.2024) durchgeführt werden. Die Abbrucharbeiten sollen ab den 10.06.2024 beginnen. Abbrucharbeiten die Lärm verursachen können nicht während der Unterrichtzeit ausgeführt werden. --- ÖRTLICHKEITEN Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Ausarbeitung seines Angebotes in der betreffenden Örtlichkeit über Art und Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen zu informieren. Nachtragsangebote die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind, werden vom AG nicht anerkannt. Die Baustelleneinrichtung ist vom AN zu erbringen. Die Örtlichkeiten zur Aufstellung der Baustelleneinrichtung ist mit dem AG abzustimmen. Anschlusskosten, Kosten für Verbrauch u.ä. werden nicht vergütet. Bei Bedarf können Besichtigungstermine über die oben angegebene Vergabstelle abgestimmt werden. --- MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
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