Sport- und Spielgeräte (Trainingsgeräte) für einen Jugendsportpark (Outdoor) Wilhelmshöhe
Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1155 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Sportplatz Wilhelmshöhe Grothestraße
- Veröffentlicht
- CPV
- 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Sport- und Spielgeräte (Trainingsgeräte) für einen Jugendsportpark (Outdoor) "Wilhelmshöhe" I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung(Referenz): Zwei Referenzen für den Aufbau und die Errichtung eines Jugendsportparks vergleichbarer Größe aus den letzten fünf Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 04.09.2023 bis zum 30.11.2023 Sport- und Spielgeräte (Trainingsgeräte) für einen Jugendsportpark (Outdoor) Wilhelmshöhe