Städtebaulicher Entwurf für das Plangebiet "Westlich Metzer Straße"_Vorinformation
Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS), Saarbrücken
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Saarbrücken · Regionalverband Saarbrücken · Saarland
- Veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung · 71410000 Stadtplanung
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt in verkehrsgünstiger, grenznaher Lage zu Frankreich ein neues, integriertes, lebenswertes Stadtquartier (26 ha Größe) zu entwickeln, das eine städtebauliche Ergänzung insbesondere mit Wohnen und Gewerbe, ergänzt durch Dienstleistung, Nahversorgung und adäquate Freiraumstrukturen zu der angrenzenden Großwohnsiedlung "Folsterhöhe" aus den 1960er Jahren darstellt. Ziel des interaktiven, lösungsorientierten wettbewerblichen Dialogs ist es daher, für diese einerseits verkehrsoptimale, potenzielle Wohn- und Gewerbefläche mit andererseits vorhandenen schützenswerten Nutzungen und freiräumlichen Strukturen der Stadtrandlage, aber auch städtebaulichen Missständen ein unter sozialen, ökologischen aber auch wirtschaftlichen Aspekten betreffendes, städtebauliches Konzept als Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu entwickeln. Das Verfahren zur Erarbeitung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Lösung wird als nichtoffener Wettbewerblicher Dialog in zwei (mit voraussichtlich vier Sitzungsterminen) oder mehreren Dialogphasen gem. §18 Abs. 6 VgV durchgeführt. Dem Wettbewerblichen Dialog ist ein EU-weiter, offener Teilnahmewettbewerb mit Eignungs- und Referenzprüfung vorgeschaltet. Die Bearbeitung der Aufgabe erfolgt in einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplanern, Landschaftsarchitekten, Architekten und Verkehrsplanern. Die Federführung liegt beim Stadtplanungsbüro. Die Arbeitsgemeinschaft hat dieses als bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Das Stadtplanungsbüro ist die alleinige Kontaktstelle im Rahmen des Verfahrens. Landschaftsarchitekten, Architekten und Verkehrsplaner können Partner / Nachunternehmer sein. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens und dessen Anforderungen werden erst mit Veröffentlichung bekannt gegeben. Eine Vorab-Registrierung ist nicht vorgesehen.