Steuerberatungsleistungen des BMZ
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bonn
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beschreibung
Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Umsatzbesteuerung im Jahr 2017 und Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die daraus abgeleiteten Vorgaben anzuwenden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Fall durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten wird (nachfolgend Auftraggeberin, kurz AG). Insbesondere fallen hierunter die Leistung einer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Da das Thema „Umsatzsteuerrecht“ und der Umgang mit den sich hieraus ergebenden Anforderungen ein sehr dynamisches Feld mit regelmäßigen Neuerungen und Änderungen darstellt, soll diese Leistung dauerhaft durch eine(n) externe(n) Steuerberater(in) / eine externe Steuerkanzlei mit entsprechender Fachexpertise durchgeführt werden. Damit soll im Ergebnis dem Anspruch der Bundesverwaltung auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln Rechnung getragen werden. Die AG befürwortet daher das Vorhalten zeitnah beziehungsweise kontinuierlich zur Verfügung stehender steuerrechtlicher Fachexpertise, die im Bedarfsfall schnell Rechtssicherheit schaffen kann. Die Leistung umfasst die Erstellung und Abgabe der quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung, der jährlichen Umsatzsteuererklärung, die steuerrechtliche Beratungsleistung im Bedarfsfall sowie die Grundschulung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BMZ zur Thematik "Besteuerung der öffentlichen Hand". Es soll ein Vertrag mit einer Laufzeit zunächst bis zum 29.02.2026 geschlossen werden, mit der Option, ihn einmalig um zwei Jahre zu verlängern.
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