Studie zur Optimierung der Biotopkartierung mittels innovativer Techniken sowie der Managementplanung auf militärisch genutzten Liegenschaften des Bundes - VOEK 519-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 938 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 77231000 Verwaltung in der Forstwirtschaft
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Von der AN soll eine Studie erstellt werden, die die AG umfassend dabei unterstützt, ein neues standardisiertes und innovatives Verfahren der Biotopkartierung durch Kombination mehrerer Methoden zur Erhebung der Naturaldaten auf militärisch genutzten Liegenschaften einzuführen. Techniken und Methoden aus den folgenden Bereichen sind mindestens zu betrachten: Fernerkundungsmethoden mittels Satelliten, Drohnen, Radar und Luftbildern (besonders in Bereichen des dynamischen Übungsbetriebes sind Methoden zur Change detection von Interesse), Stichprobenaufnahmen, Interpolationstechniken und DNA-Barcoding. Im besonderen Interesse stehen innovative Ansätze für die Erfassung auf den Waldflächen. Das Verfahren soll auf den bisher geltenden Standards der Biotopkartierung Bund (BKBu) basieren und hat das Ziel einer Effizienzsteigerung bei Wiederholungsaufnahmen. Darüber hinaus soll die auf der BKBu aufbauende Natura 2000-Managementplanung verschlankt und konzeptionell an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse und politischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Nach Abschluss des Auftrags wird das entwickelte Verfahren von der AG auf den beiden Truppenübungsplätzen durch eigene Bundesforst-Beschäftigte verprobt sowie evaluiert. Hierfür soll die AN im Rahmen dieser Studie ein Evaluationskonzept entwickeln. Für die später geplante Verwendung durch die AG auf weiteren Liegenschaften sind Leistungstexte für ausgewählte Methoden zu erarbeiten, die als Hilfen bei der Ausschreibung dienen sollen. -- Die Leistungsausführung soll 5 Arbeitspakete beinhalten: Arbeitspaket 1: Konzeption eines optimierten Verfahrens der Biotopkartierung (AP1) - Weiterentwicklung des Standardverfahrens der Biotopkartierung Bund unter Nutzung innovativer Methoden, insbesondere für Waldflächen, zur Anwendung auf großen militärischen Liegenschaften. Arbeitspaket 2: Vorschläge für Leistungstexte für die empfohlenen Methoden (AP2) - Erarbeitung von Leistungstexten für ausgewählte, insbesondere neue Methoden auf Grundlage der in AP1 ermittelte Methodenauswahl und unter Berücksichtigung verschiedener Aufnahmevarianten. Arbeitspaket 3: Fortschreibung der Managementplanung (AP3) - Überprüfung und Erarbeitung von Vorschlägen für die konzeptionelle Anpassung der Managementplanung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, u.a. der Rechtssache C-116/22 im EU-Vertragsverletzungsverfahren (VVV) Nr. 2014/2262 und 2019/2145, des Klimawandels und der EU-Initiative für Bestäuber (EUPI). Arbeitspaket 4: Evaluationskonzept (AP4) - Ausarbeitung eines Evaluationskonzepts für das optimierte Verfahren (AP1, AP3), das während der Laufzeit des Kartier- und Managementplanungsprojektes TrÜbPl Hohenfels und TrÜbPl Grafenwöhr innerhalb von fünf Jahren erprobt wird. Arbeitspaket 5: Endbericht (AP5) - Bericht zur Darstellung aller Ergebnisse, der methodischen Vorgehensweise sowie der Schlussfolgerungen/Fazit. -- Der Optimierungsbedarf und auch die Optimierungsmöglichkeiten des Standardverfahrens der Biotopkartierung sollen anhand der konkreten Beispielliegenschaften TrÜbPl Grafenwöhr und TrÜbPl Hohenfels, mit einer Gesamtfläche von 22.897 ha bzw. 16.255 ha, beleuchtet und abgearbeitet werden. -- Eine flächendeckende Datenlage mit einer hohen Datenaktualität und -qualität soll gewährleistet werden, die auch den Anforderungen der EU zur Erfüllung der Berichtspflicht entspricht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist sowohl bei der konzeptionellen Entwicklung des Verfahrens der Biotopkartierung als auch bei der Weiterausführung der Managementplanung zu beachten. -- Personalanforderungen: Die Ausführung des Auftrags erfordert sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Biotopkartierung und Managementplanung auf großen Flächen, die z.T. durch das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 geschützt und militärisch genutzt sind. Damit einhergehend sind, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-VVV 2014/2262 und 2019/2145, verstärkte und aktuelle Kenntnisse der Natura 2000-Managementplanung des Bundes und der Länder erforderlich. Des Weiteren erfordert die Ausführung des Auftrags tiefes und aktuelles Wissen über Fernerkundungsmethoden und andere innovative Techniken der Erfassung von Naturaldaten auch jenseits des klassischen Begangs. Die Kenntnisse sollten sich dabei auch auf die Erfassung von Waldbiotopen beziehen. Konkrete Angaben zur Projektleitung in Bezug auf Qualifikation und Erfahrung (in Jahren) sind in der Bieterauskunft, unter Ziffer 7, vorzunehmen. -- Workshops: Arbeitspaket 1 und 3 beinhalten jeweils einen Workshop. Während der jeweiligen Veranstaltungen sollen fachliche Fragen in Zusammenarbeit von AN mit der AG erarbeitet und diskutiert werden, wodurch der Dialog zwischen AG und AN gestärkt und die Qualität der Studienergebnisse erhöht wird. Die Hinweise der AN zur weiteren Umsetzung und möglichem Vorgehen sind im Projektverlauf zu integrieren. Für die zwei Workshops ist ein zeitlicher Rahmen von jeweils zwei Tagen vorgesehen. Sie finden in der Zentrale Bundesforst in Bonn statt. -- Für die Studie ist eine Bearbeitungszeit von 10 Monaten vorgesehen, weitere 2 Monate für die Prüfung und Abnahme der Ergebnisse. -- Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen (s. Anlage C-06 Verschwiegenheitserklärung).