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Technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2025/2026

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 407 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht

Beschreibung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Zudem ist eine Zusammenfassung jedes Aktionsplans der Europäischen Kommission zu berichten. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um eine obligatorische elektronische Datenablage für die Berichterstattung einzuführen. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Verfahren der Datenberichterstattung grundlegend neu geregelt. Die Europäische Umweltagentur hat mit dem Reportnet 3 eine entsprechende Datenablage eingerichtet, die umfangreiche Vorgaben zu Inhalten und Formaten der Datenberichterstattung beinhaltet. Dies betrifft auch die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024. In Deutschland werden Lärmaktionspläne von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt und dem Umweltbundesamt im Rahmen der Datenberichterstattung übermittelt. Das Umweltbundesamt ist gemäß § 47d BImSchGm benannte Stelle und für die technische Berichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie gegenüber der Europäischen Umweltagentur zuständig. Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine umfassende technische Unterstützung bei der Analyse der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 sowie bei der Vorbereitung der Berichterstattung für die Lärmaktionsplanung 2029 erfolgen. Ziel ist es, die an das Umweltbundesamt übermittelten Berichtsdaten systematisch auszuwerten, um Erkenntnisse zur Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Meldungen zu gewinnen. Darauf aufbauend sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berichterstattungswesens erarbeitet werden. Die Analyse umfasst sowohl die eigentlichen Lärmaktionspläne als auch Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Dabei sind insbesondere folgende Berichtselemente zu berücksichtigen: - Zuständige Behörden - Lärmaktionspläne - Ruhige Gebiete. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Effizienz und Aussagekraft der Berichterstattung zu optimieren und eine fundierte Grundlage für die zukünftige Lärmaktionsplanung zu schaffen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.