Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau"
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)vergeben
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Halle (Saale) (Stadt) · Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
Beschreibung
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau" ausgeschrieben.
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH aus Dessau-Roßlau am 15.11.2022.
- Los 1Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau-Roßlau15.11.2022