Überwachung des fließenden Straßenverkehrs gemäß § 16 ZustVO SOG
Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister, Lutherstadt WittenbergFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 922 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Lutherstadt Wittenberg führt die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs gemäß § 16 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBI. LSA S. 328) durch. Zu diesem Zweck, beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg mobile Messgeräte und die für die Auswertung und Verarbeitung der Messdaten notwendige Soft- und Hardware anzumieten.