Unterhalts- und Grundreinigung für die angemieteten Räume der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, MagdeburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1036 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Reinigung der angemieteten Räume der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH). Die NASA GmbH ist zu 100 Prozent eine Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Im Landesauftrag plant, bestellt und bezahlt sie den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Daneben unterstützt sie die Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) bei der Planung und Finanzierung von Busverkehren im Landesnetz. Die Räumlichkeiten befinden sich im 5. OG des City Carré Magdeburg (Am Alten Theater 4, 39104 Magdeburg). Ein Aufzug ist vorhanden. Die Reinigung umfasst die Unterhalts-, Bedarfs-, Sonderreinigung. Es ist ein Putzmittelraum vorhanden. Diese bietet Platz für einen Staubsauger und einen Systemwagen sowie für das Verbrauchsmaterial. Zu den weiteren angemieteten Räumen gehören Büroräume, Flure, sanitäre Anlagen, Besprechungs- und Sozialräume, Teeküchen und Lagerräume. Die Unterhaltsreinigung hat grundsätzlich montags bis freitags zwischen 17.00 Uhr und 06.00 Uhr (vor Dienstbeginn der NASA GmbH-Mitarbeiter) zu erfolgen. Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen sind innerhalb der regulären Unterhaltsreinigung durchzuführen. Können Bedarfs- und Sonderreinigungen aufgrund des zu erwartenden Leistungsumfangs oder aus organisatorischen Gründen nicht innerhalb der Unterhaltsreinigungszeiten durchgeführt werden, ist dieses rechtzeitig (4 Wochen vor Arbeitsbeginn) mit dem AG abzustimmen. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.04.2024 und endet zum 31.12.2027. Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des 31.03.27, 31.03.2028 gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.03.2029, ohne dass es weiterer Schritte bedarf, als fristgerecht beendet.