Unterhaltsreinigung (LOS 1) und Fenster- u. Glasreinigung (LOS 2) eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Bezirksverwaltung Berlin
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg, Hamburgvergeben
- Frist (abgelaufen)
- vor 66 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2027 bis 31.12.2028
- Branche
- Gebäudereinigung
- CPV
- 90911200 Gebäudereinigung90911300 Fensterreinigung
Beschreibung
Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, mehrere Reinigungsdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt 2 Lose an einem Standort, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstände der einzelnen Lose sind dabei sowohl die Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie die Fenster- und Glasreinigung (Los 2) für die AG am Standort Berlin (Bezirksverwaltung), Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin. Beiden Leistungen werden im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einmalige Vertragsverlängerungsoption für beide Lose und für weitere 24 Monate wie folgt möglich: Jede Verlängerungsoption beginnt am 01.01.2029 und endet am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und wird von der AG spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklärt. Eine Verlängerung über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann im Ausnahmefall eine einvernehmliche kurzfristige Vertragsverlängerung erfolgen, wenn außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände (z.?B. die Aufhebung einer Ausschreibung oder baubedingte Verzögerungen) dies erforderlich machen. In beiden Losen gelten die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit als Probezeit. Während dieses Zeitraumes wird insbesondere die Prüfung des Qualitätsmanagements in der praktischen Durchführung vorgenommen, die AG kann innerhalb dieser ersten sechs Monate den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Eine klarstellende Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Sollte im Falle einer Aufhebung des Vertrages jeglicher Art es zu einer Beendigung des Auftragsverhältnisses mit dem bezuschlagten AN während der Vertragslaufzeit, insbesondere in der Probezeit, kommen, besteht für die AG die Möglichkeit, spätestens 4 Wochen vor Ende der bisherigen Probezeit, den im Rang nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit längstens bis zum 31.12.2030 zu beauftragen. Voraussetzung für das "Nachrücken" ist jedoch, dass der im Rang nachfolgende Bieter der AG eine rückwirkende Bindungserklärung zu seinem damalig eingereichten Angebot ausdrücklich schriftlich einreicht. Der Bieter überzeugt sich, nachdem er die Vergabeunterlagen bei www.dtvp.de heruntergeladen hat, von deren Vollständigkeit. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so ist die Vergabestelle umgehend über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals hierauf hinzuweisen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ergeben sich daraus Änderungen oder Ergänzungen, werden sie Bestandteil der Vergabeunterlagen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle registrierten Bieter über das Deutsche Vergabeportal automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Es gibt die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 06.07.2026 bis 17.07.2026 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn A. Wäterling, Tel.: +49 (30) 77003 - 114, (E-Mail: andreas.waeterling@vbg.de) zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend.
2 Lose
- Los 1Unterhaltsreinigung
Gegenstand ist die Gebäudereinigung der BV der VBG am Standort Berlin, Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin ab 01.01.2027 für 24 Monate mit einer eimaligen Verlängerungsoption von 24 Monate. Mögliche Verlängerungsoptionen für Los 1 ab 01.01.2029. Die Vertragslaufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform u. wird 4 Monate vor Ende d. …
ohne Wert - Los 2Fenster- und Glasreinigung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Realisierung und Umsetzung Fenster- und Glasreinigung inkl. Prallscheiben und Jalousien in einem Verwaltungsgebäude der AG am Standort BV Berlin gem. der Leistungsbeschreibung (LB). Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einm. Vertragsverlängerungsoption für …
ohne Wert
Zuschlag
2 Zuschläge, Stand 15.09.2026. 35 Angebote gingen ein.
- GesamtRUWE GmbH, Berlin15.09.2026
- GesamtBraun Gebäudedienste Berlin GmbH, Potsdam15.09.2026
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