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V371_2025 Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG inkl. UVP

Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB), BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 63 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
1.400.000 €
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
Ort der Leistung
Berlin · Berlin
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Kurzbeschreibung des Vorhabens Auftraggeber dieses Auftrags ist die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB). Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.

Ein Los

  1. Los 1
    Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG

    Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven …

    Geschätzt 1.400.000 €

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