Tender Republic Ausschreibungen

Vergabe der externen Kraftstoffversorgung für die städtische Fahrzeugflotte

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 369 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
siehe Leistungsverzeichnis
Veröffentlicht
Branche
Energie
CPV
09134200 Dieselkraftstoff

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Stadt Schwelm beabsichtigt, ihre Fahrzeugflotte über ein Tankkartensystem mit Kraftstoffen zu versorgen. Die Betankung soll dezentral an zugelassenen Tankstellen im Umkreis von etwa 5 Kilometern um das Stadtgebiet Schwelm erfolgen. Die Versorgung muss dabei an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr (24/7) sichergestellt sein. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit keine 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit Betankung muss im Umkreis von ca. 5 km um das Stadtgebiet Schwelm erfolgen 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.01.2026 -31.12.2027 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Vertragsstrafe Vertragsstrafe bei Funktionsausfall und/oder Preisverstoß. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht einhält oder die Leistung nicht vertragsgemäß erfüllt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Euro pro Kalendertag fällig. Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Benzin Diesel Treibstoff Stromladen

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