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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"

Landkreis Böblingen, Böblingenvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 395 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Böblingen · Baden-Württemberg
Veröffentlicht
Laufzeit
01.01.2026 bis 31.12.2035
Branche
Logistik
CPV
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

Beschreibung

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-Linien: • Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 652: Weissach Porsche – Heimsheim Dieb – Friolzheim – Tiefenbronn – Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 653: Weissach / Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück • Linienweg 653A: Heckengäu - Rutesheim / Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen- Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 14 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

Ein Los

  1. Los 1
    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"

    Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 …

    Zuschlag: Seitter Mobilitäts Service, Friolzheim

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt Seitter Mobilitäts Service aus Friolzheim am 14.10.2025.

  1. Los 1
    Seitter Mobilitäts Service, Friolzheim
    14.10.2025

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