Vertrag über die Bewirtschaftung von Flächen im Rahmen von Pflegemaßnahmen
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Ort der Leistung
- Lüchow-Dannenberg · Niedersachsen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 15.04.2025 bis 14.04.2037
- Für KMU geeignet
- ja, laut Bekanntmachung
- CPV
- 92533000 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Beschreibung
Beschreibung der Leistung: Im Landkreis Lüchow-Dannenberg sind im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Trocken- und Magerrasen sowie Heide- und Moorflächen zu beweiden. Es handelt sich um ca. 300 ha zu beweidende Flächen in mehreren, nicht zusammenhängenden Teilstücken. Die Flächen liegen teilweise im Naturschutzgebiet Nemitzer Heide, im B- und C-Gebiet des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue sowie im Naturpark Elbhöhen-Wendland. Ziel der Beweidung ist der Erhalt und die Förderung und Entwicklung von Trocken- und Magerrasen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung strukturreicher Heide- und Wiesenflächen. Leistung: 1. Bereitstellung einer artgemischten Herde bestehend aus: Schafherde mit standortangepassten extensiven Rassen von ca. 250 bis max. 300 Schafen und ca. 25 - 35 Eseln. Ziegen sind auf den Flächen nicht erlaubt. 2. Durchführung von ein bis zwei Beweidungsgängen auf den Pflegeflächen in Kurzzeit-Koppelhaltung gemäß den Vorgaben des AG, ggf. gezielter Pferch auf Problemflächen, ggf. Nach- bzw. Vorbeweidung mit Eseln, abhängig von Bewuchs und auf den einzelnen Flächen. Die Beweidungsintensität ist auf Flächen mit sensiblen Pflanzenarten anzupassen. Hier erfolgt die Pflege nur kurzzeitig mit einem kleinen Teil der Herde. Habitatansprüche der Bodenbrüter sind in den Beweidungsrhythmus einzubeziehen. Eine Zufütterung auf den Flächen ist in der Regel nicht erlaubt, Ausnahmen in besonderen Notzeiten bedürfen der Zustimmung des AG 3. Dokumentation der Beweidung (z. B. in einem Weidetagebuch) Der Schäfer muss mindestens einmal täglich nach seinen Tieren sehen, in besonderen Zeiten (wie Lammzeit (hier ggf. auch nachts), extreme Witterung (Sturm, Gewitter) häufiger). Damit sollte eine Fahrzeit von 30 bis 40 Minuten i. d. R. nicht überschritten werden. Der Halter sollte zumindest tagsüber permanent erreichbar sein, um z. B. telefonisch eingehende Hinweise zu seinen Tieren entgegen zu nehmen und zum Standort der Tiere zu fahren. Idealerweise ist er auch nachts erreichbar. Eine Interessensbekundung ist mittels Bieterkommunikation auf der Vergabeplattform subreport möglich (https://www.subreport.de/E64242619). Dafür ist ein bereits bestehenden Account oder eine kostenlose Registrierung notwendig. Die Nachricht muss die Bestätigung der veröffentlichten Eignungskriterien enthalten.