Tender Republic Ausschreibungen

VOEK 463-25, Cite Foch Ersatzpflanzung 21 Bäume

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 376 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
Laufzeit
27.10.2025 bis offen
Branche
Bau
CPV
45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Cite Foch Ersatzpflanzung 21 Bäume (Wohngebiet in Berlin) Lieferung, Pflanzung und Pflege der Bäume Der Auftrag umfasst den Kauf, die Lieferung, Lagerung, Pflanzung, Fertigstellungspflege u. Entwicklungspflege (insgesamt 3 Jahre n. Pflanzung) der Ersatzpflanzungen. Es sollen alle 21 Bäume zur gleichen Zeit gepflanzt werden um größere Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. In dem Bereich der Neupflanzungen sind z. T. bereits Bäume vorhanden. Demnach ist mit entsprechender Rücksicht zu arbeiten. Insgesamt sind 3 Abnahmen geplant. Die erste Abnahme erfolgt bei Lieferung der Jungbäume. Die Jungbäume müssen von optimaler Qualität sein. Werden Mängel festgestellt, sind die bemängelten Jungbäume unentgeltlich zu ersetzen. Die zweite Abnahme wird nach erfolgreicher Pflanzung der Jungbäume durchgeführt. Es wird die ordnungsgemäße Pflanzung sowie der Rückschnitt des Baumes bewertet. Sofern die Ausführung ordnungsgemäß erfolgt ist, wird die Freistellung des AN von der Ersatzpflicht für Pflanzen u. Befestigungsmaterial erwirkt. Die dritte Abnahme erfolgt nach der Entwicklungspflege (3 Jahre Standzeit). Es werden der Habitus, Vitalität u. Pflegestand der Jungbäume bewertet. Die Abnahmen erfolgen durch den AG. Sämtliche Kosten für An-, Abfahrten und Transporte, welche bei der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen anfallen, trägt der AN und sind in die Leistungen mit einzukalkulieren, wenn nicht als Position im LV abgebildet. Durch den AN im Zuge der Arbeiten verursachte Schäden sind unverzüglich dem AG zu melden sowie schriftlich und fotografisch zu dokumentieren. Der AN haftet für alle durch seine Mitarbeiter verursachten Schäden. Kommt der AN der Aufforderung durch den AG innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist der AG berechtigt, erforderliche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen.

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