Wartung und Inspektion von unterbrechungsfreien Stromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in 34119 Kassel, Graf-Bernadotte-Platz 5 / Bundessozialgericht Kassel (Vergabenummer VOEK 420b-22)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1054 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung und Inspektion von unterbrechungsfreien Stromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion von unterbrechungsfreien Stromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gem. der aktuell gültigen BetrSichV, DGUV Vorschrift 4 (§ 5), DIN VDE 0105-100, DIN DE 0701 und DIN VDE 0702 (Intervall: einmal jährlich) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Die Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart --- Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen. --- Weitere Angaben sind dem Wartungsvertrag (BVB), den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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