Tender Republic Ausschreibungen

Wartung und Instandhaltung der Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen

Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 420 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Bonn · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

1. Ziel der Wartungen und Instandhaltungen der Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen sind sach- und fachgerechte Wartungen und Reparaturen, um die Anlagen störungsfrei zu betreiben und den Verschleiß zu verringern um somit die Lebensdauer der Anlagen zu erhöhen. 2. Die Wartung ist nach den Herstellerangaben und den allgemein anerkannten technischen Regeln und Vorschriften durchzuführen. 3. Die Wartungen erfolgen nach den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV). 4. Die Wartungen umfassen unter anderem das Nachstellen, Schmieren, Konservieren, Nachfüllen, Reinigen, Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln sowie dem planmäßigen Austausch von Verschleißteilen wie Dichtungen und den Ersatz von defekten Teilen. Der Ersatz von defekten Teilen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 5. Die Wartungen sind in regelmäßigen Abständen und von ausgebildetem Fachpersonal durchzuführen: ?die Heizungsanlage ist einmal jährlich im September, ?die Lüftungs- und Kälteanlagen je zweimal jährlich im September und im April durchzuführen. 6. Die Hygieneinspektionen (Abklatschprüfungen) sind zweimal jährlich im Rahmen der Wartung der Kälteanlagen durchzuführen. Die Proben sind durch ein zertifiziertes Institut untersuchen zu lassen. Bei positiven Ergebnissen sind entsprechende Hygienearbeiten durchzuführen. 7. Neben den routinemäßigen Wartungen werden die Rahmenbedingungen für eventuelle Instandsetzungsarbeiten außerhalb der turnusmäßigen Wartungen ausgeschrieben (siehe Preisblatt, Anhang D). 8. Das Mengengerüst der Anlagen ist in der Leistungsbeschreibung Anhang B aufgelistet. Wartung und Instandhaltung der Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen

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