Tender Republic Ausschreibungen

Wartung von Personen- und Lichtrufanlagen

Klinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik und Wirtschaftsgesellschaft mbH, Chemnitz

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
Chemnitz · Sachsen
Veröffentlicht
CPV
32412100 Fernmeldenetz32500000 Fernmeldebedarf · 45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen · 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen · 51300000 Installation von Kommunikationsgeräten · 64223000 Personenrufdienste

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik und Wirtschaftsgesellschaft mbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Flemmingstraße 2g; Ort: Chemnitz; NUTS-Code: DED41; Postleitzahl: 09116; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Carsten Hainich; Telefon: +49 37133332733; E-Mail: c.hainich@skc.de; Fax: +49 37133333268; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft I.5) Haupttätigkeiten: Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Wartung von Personen- und Lichtrufanlagen; Referenznummer der Bekanntmachung: 0823/II/01 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 64223000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Rufanlagen dienen vorrangig dem Schutz von Menschenleben und dem Erhalt der Unversehrtheit. Damit besteht in ganz besonderem Maße die Verpflichtung zur Instandhaltung nur Fachfirmen und Personen einzusetzen, die ihre Kompetenz bereits nachgewiesen haben. Auf Grund der gleichen Zielsetzung müssen auch gleiche Maßstäbe wie beim Errichten von Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen usw.) angewendet werden. Grundlage für den Betrieb ist vor allem die DIN VDE0834 deren Geltungsbereich sich vor allem auf Krankenhäuser, Alten- und Seniorenwohnheime, Justizvollzugsanstalten sowie ähnliche Einrichtungen erstreckt, in denen Störungen der Rufanlage eine mehr oder minder große Gefahr für den Rufenden bedeutet. Der AG beabsichtigt einen Dienstleistungs-/Wartungsvertrag über den Zeit-raum von 36 Monaten abzuschließen, zu gleichen Preisen und Bedingungen. Hauptinhalt der Vergabe sind die Durchführung von jährlichen Wartungen und Inspektionen nach DIN VDE 0834 an den Lichtrufanlagen und deren Systemkomponenten des Klinikum Chemnitz. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 373200,00 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED41; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH (Standorte); Straße, Hausnummer: Flemmingstraße 2; Postleitzahl: 09116; Ort: Chemnitz; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der AG beabsichtigt einen Dienstleistungs-/Wartungsvertrag über den Zeit-raum von 36 Monaten abzuschließen, zu gleichen Preisen und Bedingungen. Hauptinhalt der Vergabe sind die Durchführung von jährlichen Wartungen und Inspektionen nach DIN VDE 0834 an den Lichtrufanlagen und deren Systemkomponenten des Klinikum Chemnitz. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2023/S 142-453722 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: DLV_2023_146 Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Wartung von Personen- und Lichtrufanlagen V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-10-12 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: MTW Elektrobau GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Krenkelstr. 2; Ort: Chemnitz; NUTS-Code: DED41; Postleitzahl: 09120; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 371495996334; E-Mail: info@mtw-elektrobau.de; Fax: +49 371495996359; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 373200,00 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Bewerbungsunterlagen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das gesamte Vergabeverfahren zu benennen. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind von der Bietergemeinschaft die Formulare KCLWV04 und KCLW-V05 auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit von etwaigen Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III 1.1, 1.2, 1.3) in Bezug auf alle beteiligten Bieter vorzulegen und die Aufgabenverteilung exakt auszuweisen. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird. Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular KCLW-V04 auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In jedem Fall ist das ausgefüllte Formular KCLW-V05 vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/ s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: PF 10 13 64; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de; Telefon: +49 341-977-3800; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 341-977-1049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich rügen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.10.2023 Rufanlagen,Datenübertragungsdienste,Reparatur/ Wartung (Technische Anlagen)

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