Tender Republic Ausschreibungen

Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsleistungen an elektronischen Türzylindern, mechanischen Einsteckschlössern sowie der administrativen Software in 53119 Bonn, Ellerstraße 56, BImA-VOEK 321-22

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1044 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsleistungen an elektronischen Türzylindern, mechanischen Einsteckschlössern sowie der dazugehörigen administrativen Software. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungarbeiten -Pflege und Wartung der Standardsoftware --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -862 Schließungen --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG -Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart --- Die Zutrittskontrollanlage und Schließanlage ist vom Hersteller Simon & Voss des Typs LSM.BUSINESS. Das System verwaltet die Zugänge an Türen, die bereits mit elektronischen Schließzylindern ausgestattet sind. Von diesem System aus lassen sich online und in Echtzeit alle Zugänge administrieren. --- Alle Zylinder, elektronische Beschläge und Steuereinheiten können über SimonsVoss - Transponder betätigt werden. Die Programmierung erfolgt ausschließlich mit der zur Verfügung gestellten Programmierhardware und Software. Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind die für die Ausführung von elektronischen Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Normen und die anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere wird auf die VdS - Richtlinie 2 156-2 (Teil 2: Elektronische Schließzylinder) in seiner gültigen Fassung, für mechanische Sicherungseinrichtungen mit Einzelsperrschließung verwiesen. Der Wartungsvertrag schließt die Pflege von Standardsoftware mit ein. Diese beinhaltet in wesentlichen Punkten die Mängelbehebung, die Lieferung von Upgrades, Releases sowie einem Informationsservice . --- Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Dazu ist der AG ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen. Die Beauftragung durch die AG erfolgt auf Grundlage des eingereichten Angebotes. Dabei hat er der AN wie folgt vorzugehen: Instandsetzungsmaßnahmen (nach Nr. 2.2.1 des BVB) umfassen bspw. die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung, pro Anlage und Wartung: -Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € (je Anlage und Instandsetzungsmaßnahme) sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. -Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von über 30 - 300 € (je Anlage und Instandsetzungsmaßnahme) hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet. --- Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN übernimmt dabei alle notwendigen Leistungen für die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Anlagen sowie sämtliche zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Anlagen erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung. Mit der Instandsetzung wird sichergestellt, dass alle Anlagen ihre Funktionalität für die gesamte Anlagenlebensdauer behalten. --- Auf Übertragung der Bedarfsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Die Ausführungszeit ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen). Falls wegen der vereinbarten Reaktionszeit die Ausführung außerhalb der vereinbarten Zeiten notwendig wird, so hat dies der AN mit der AG abzustimmen. --- Reaktionszeiten: Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden oder nach Störungsmeldung durch die AG und innerhalb von 3 Stunden für Noteinsätze nach Anforderung durch die AG --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z.B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z.B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Die eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den Anforderungen einschlägiger DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen. Es dürfen nur elektrische Geräte an das Haus-Strom-Netz angeschlossen werden, die über die notwendigen aktuellen elektrischen Prüfzertifikate verfügen. Eingesetzte Maschinen und Materialien sind nach beendeten Arbeiten in den dem AN überlassenen Räumen abzustellen. --- Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, ergänzenden Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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