Tender Republic Ausschreibungen

Wartungs- und andere Dienstleistungen an Absauganlagen auf 6 Dienstliegenschaften in Schleswig-Holstein

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 812 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und anderer Dienstleistungen an Absauganlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung, Inspektion und Funktionsprüfung (erfolgt im Intervall: einmal jährlich und umfasst die gesamte Anlage inkl. aller dazugehörigen Komponenten und Funktionen) -Prüfung nach DGUV Regel 109-002 (Arbeitsplatzlüftung-Lufttechnische Maßnahmen) innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle (im jährlichen Abstand bei partikelförmigen Luftverunreinigungen und im Abstand von 3 Jahren bei gasförmigen Luftverunreinigungen) -Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 (ortsfeste Anlagen mindestens einmal in 4 Jahren und ortsveränderliche Anlagen mindestens alle 12 Monate) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es wird ein Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Wartung vereinbart. -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Wartung vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -34 Anlagen --- Dem AN werden die im Preisblatt und in der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik. Die Beschreibung der Leistungen bzw. der durchzuführenden Arbeiten (z. B. Arbeitskarten, bzw. im Preisblatt zum Wartungsvertrag) sowie die Angaben in der Bestandsliste sind nur beispielhaft und nicht vollständig. Die tatsächlich oder eventuell zusätzlich notwendigen Arbeiten können davon abweichen und sind u. a. abhängig vom jeweiligen Zustand und von der Nutzungsdauer der Anlage. Zu den Leistungen der Wartung zählen weiterhin innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle die Prüfung: -nach DGUV Regel 109-002 (Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen) mindestens im jährlichen Abstand bei partikelförmigen Luftverunreinigungen, mindestens im Abstand von 3 Jahren bei gasförmigen Luftverunreinigungen -aller elektrischen Anlagenteile der technischen Anlagen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4) für ortsfeste Anlagen mindestens einmal in 4 Jahren, für ortsveränderliche Anlagen mindestens alle 12 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.) --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / im Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. Die Instandsetzung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert zum Nachweis vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN erst nach Zustimmung der AG mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert zum Nachweis vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Preisblatt vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Dicht-, Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel, in Abhängigkeit der notwendigen Arbeitshöhe) usw. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben, mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

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