Tender Republic Ausschreibungen

Wartungs- und andere Dienstleistungen an Abwasserhebeanlagen in 96052 Bamberg, Zollnerstraße 190, BPOLAFZ

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 930 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und andere Dienstleistungen an Abwasserhebeanlagen. Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion -Entleerung und Reinigung -DGUV Prüfung Vorschrift 4 -Notdienst (Bereitschaftsdienst 365 Tage im Jahr, 24-stündig besetze Störmeldezentrale) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es werden Stundenverrechnungssätze für Störungsbeseitigungen / Beseitigung von Fehlern an den Anlagen vereinbart -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Anzahl der Abwasserhebeanlagen: 8 Stück --- Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag 8 - 13 Uhr. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen (30,00 € je Wartung und Anlage. Ersatzteile mit einem Nettowert über 30,00 € werden gesondert vergütet) --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 12 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalls, einer Störung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung begonnen wird.) --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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