Wartungs- und Inspektionsleistungen an Heizungsanlagen mit WWB und Wasseraufbereitung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1060 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 45259300 Reparatur und Wartung von Heizanlagen
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie ggf. kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Die Wartung und Inspektion erfolgt dabei mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der dem Vertrag beigefügten Arbeitskarten KG 4 10 und 4 20 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit . Geringfügige Arbeiten , wie z . B . d as Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung und Inspektion sind , gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Inspektions- u nd Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Wartung erfolgt im Turnus : 1 x jährlich. Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen ( siehe DIN EN 1 2170) : a) Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung, S teuerungs - und Regelsysteme b) Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr c) Übergabestationen für Fernwärme , Heizkostenverteiler und primarseitige häusliche Warmwasserbereitung (wird in der jeweiligen Wirtschaftseinheit mit ausgewiesen) d) Brennstoffversorgung, - lagerung und - zufuhr e) Abgassysteme, einschließlich Kondensatbehandlung f) Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten g) Heizflächen einschließlich Zubehör h) Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme i) Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser ( z . B . c hemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Für die Ausführung von Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der (VOL/B) in der jeweils aktuellen Fassung. Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Der AN ist, auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine, verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 7 Uhr bis 16 Uhr) durchzuführen. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Sach-, Vermögens- und Personenschäden sind in nachfolgender Höhe abzudecken: Sachschäden 500.000 €, Vermögensschäden 500.000 €, Personenschäden 1.000.000 €
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