Tender Republic Ausschreibungen

Wartungs- und Inspektionsleistungen von Brandschutzklappen, BS Forschungsinstitute Braunschweig, Bundesallee 30-69 in 38116 Braunschweig, VOEK 111-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 557 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen Brandschutzklappen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion gem. VDMA 24000 und DIN EN 15650 --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -307 Brandschutzklappen und -ventile --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Zusätzliche Leistungen die neben der Wartung/Inspektion/Prüfung anfallen, wie beispielsweise Störungsbeseitigung. -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Montag - Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr durchzuführen. --- Dem AN werden die im Preisblatt und in der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den allgemein anerkannten Regeln und den Stand der Technik. --- Die Beschreibung der Leistungen bzw. der durchzuführenden Arbeiten (z. B. Arbeitskarten, bzw. im Preisblatt zum Wartungsvertrag) sowie die Angaben in der Bestandsliste sind nur beispielhaft und nicht vollständig. Die tatsächlich oder eventuell zusätzlich notwendigen Arbeiten können davon abweichen und sind u. a. abhängig vom jeweiligen Zustand und Nutzungsdauer der Anlage. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / im Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. --- Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. --- Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. --- -Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet. --- Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet. --- Für alle Instandsetzungsmaßnahmen über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Preisblatt vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. --- Für alle darüber hinaus gehenden Instandsetzungsarbeiten für die die Priorität (gemäß Prioritäten der Bestandsliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12 Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen. --- Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

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