Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen auf diversen Dienstliegenschaften in Niedersachsen und Bremen (Vergabenummer VOEK 001-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 921 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 45259300 Reparatur und Wartung von Heizanlagen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es wird ein Monteurstundensatz für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart -Es wird eine Fahrtkostenpauschale für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Los 1: 8 Wärmeversorgungsanlagen Los 2: 7 Wärmeversorgungsanlagen Los 3: 2 Wärmeversorgungsanlagen Los 4: 6 Wärmeversorgungsanlagen Los 5: 6 Wärmeversorgungsanlagen Los 6: 3 Wärmeversorgungsanlagen Los 7: 2 Wärmeversorgungsanlagen Los 8: 6 Wärmeversorgungsanlagen Los 9: 6 Wärmeversorgungsanlagen Los 10: 9 Wärmeversorgungsanlagen --- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. --- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Dem AN werden zudem die in der Arbeitskarte (Anlage C-02) enthaltenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarte sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. --- Die Wartung erfolgt im Turnus 1 x jährlich vor Beginn der Heizperiode. --- Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). --- Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungs-beseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind dem jeweiligen Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem jeweiligen Preisblatt zu entnehmen.
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