Tender Republic Ausschreibungen

Wegeinstandsetzung inkl. Materialzufuhr im BFB Trave

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 930 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
Laufzeit
02.05.2024 bis offen
Branche
Bau
CPV
45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Wegeinstandsetzung von Wald- und Forstwegen im Forstrevier 12 (Mecklenburg-Vorpommern) des BFB Trave Zuwegung: Über Alt Schwinz, Wendisch Waren und der K135/35 Material: Natursteinschotter mit einer Körnung von 0-32mm und 0-11mm Besonderheiten: Tragschichtstärke 15cm, Deckschichtstärke 5cm Zwischenlagermöglichkeit: an diversen Wegkreuzungen Wegelänge: 2.200 lfm. Begründung für einen Ausschluss von Recyclingmaterial: Die instand zu setzenden Wege befinden sich zum Großteil in Landschaftsschutzgebieten. Gemäß § 14, 15 und 16 des Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten die den Charakter des Gebietes verändern oder den Naturhaushalt schädigen. Selbst bei der Verwendung von Recyclingmaterial der Einbauklasse Z 0 kann nicht komplett ausgeschlossen werden, dass durch ein Auswaschen des Materials eine Veränderung der pH-Werten in den umliegenden Arealen stattfindet. Die natürliche Vegetationsentwicklung könnte dabei gestört werden, sowie auch den Naturhaushalt der umliegenden Gewässer. Zudem ist die Zertifizierung von Z0-Material nur bedingt aussagekräftig, da es sich dabei lediglich um Stichproben handelt. Es wurde bereits bei Z0-zertifiziertem Material Kabel und andere Rückstände gefunden. Dies kann nicht nur Schäden an Fahrzeugen verursachen. Es wurde, insbesondere bei der Errichtung der Zu- und Abfahrtswege zu Windparks, Recyclingmaterial verbaut. Dabei mussten mitunter auch Materiallieferungen aufgrund der Materialbeschaffenheit/ Inhaltsstoffe abgewiesen werden. Aus diesem Gründen, und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) § 45 KrWG ist die Lieferung bzw. Verwendung von Recycling-Material für die vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig.

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