Werkvertrag Bestandsaufnahme und vergleichende Analyse bundes- und landesrechtlicher Vorschriften zur Normenprüfung
Deutsches Institut für MenschenrechteFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1475 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Ort der Leistung
- Berlin · Berlin
- Veröffentlicht
- CPV
- 73210000 Beratung im Bereich Forschung73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es trägt als unabhängige Einrichtung zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland bei. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Politikberatung, Menschenrechtsbildung und anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Das Institut ist auch als unabhängige Monitoring-Stelle gemäß Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Konvention) tätig und hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK durch staatliche Stellen zu überwachen. Das Institut beabsichtigt in diesem Zusammenhang, zum 30.09.2022 einen Werkvertrag zur Bestandsaufnahme und vergleichenden Analyse bundes- und landesrechtlicher Vorschriften zur Normenprüfung zu vergeben. Inhalt und Umfang der Leistung: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 4 Absatz 1 a) und b), das staatliche Handeln am Maßstab der Konvention stetig zu prüfen sowie wirksame gesetzgeberische und sonstige Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Umfasst sind auch Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze und Verordnungen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen. Die UN-BRK enthält damit die Vorgabe zur „Normenprüfung“, was bedeutet, dass sowohl künftiges als auch bestehendes Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin zu überprüfen ist. Sollte eine Unvereinbarkeit festgestellt werden, muss die Norm aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der UN-BRK geändert oder aufgehoben werden. Im Rahmen des Werkvertrages soll untersucht werden, inwieweit Bund und Länder diesen Vorgaben der UN-BRK nachkommen. Die Überprüfung künftigen Rechts erfolgt zum Teil bei der Gesetzesfolgenabschätzung im Gesetzgebungsverfahren und ist in diesen Fällen in den Gemeinsamen Geschäftsordnungen (GGO) des Bundes und der jeweiligen Länder geregelt. Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung künftigen, aber auch bestehenden Rechts bieten speziell entwickelte Normenprüfraster, die eine (detaillierte) Vorprüfung von Vorschriften am Maßstab der UN-BRK beinhalten und klären sollen, ob im Weiteren eine vertiefte Prüfung erforderlich ist. Der*die Werknehmer*in erbringt zur Unterstützung unseres Monitorings folgende Leistungen: Erstellen von schriftlichen Analysen zum aktuellen Bestand an Vorschriften zur Normenprüfung in den Gemeinsamen Geschäftsordnungen (GGO) des Bundes und der 16 Bundesländer. Es wird anhand von Qualitätskriterien vergleichend untersucht, inwieweit in der jeweiligen GGO im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bei der Gesetzesfolgenabschätzung die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Erstellen von schriftlichen Analysen zum aktuellen Bestand an speziellen Normenprüfrastern. Diese werden in Absprache mit dem Auftraggeber anhand von Qualitätskriterien vergleichend untersucht. Exemplarische Anwendung sowohl einer GGO als auch eines Normenprüfrasters auf eine bestimmte Auswahl von ca. sechs bis zehn Gesetzen/Rechtsverordnungen und Bewertung der Qualität der Prüfergebnisse. Recherche von Vorgaben auf Bundes- und Länderebene zur Normenprüfung mit Bezug auf das bestehende Recht (beispielsweise in den jeweiligen Aktionsplänen und/oder im Gleichstellungsrecht) sowie vergleichende Untersuchung der Umsetzung dieser Vorgaben. Bei den einzelnen Arbeitspaketen handelt es sich um Desk-Studien, die auch Kontaktaufnahmen zu und den Austausch mit Ministerien und behördlichen Stellen beinhalten. Die Bearbeitung des Werks erfolgt über einen Zeitraum von zwei Monaten. Die Abnahme findet in zwei Teilen statt. Die erste Fassung ist zum 14.11.2022 einzureichen, der finalisierte Bericht zum 30.11.2022. Werkvertrag, WV, Forschung, Desktopstudie, wissenschaftlich, Studie, Menschen