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Werkvertrag für eine Desktopstudie zu menschenrechtlichen Anforderungen an einen dauerhaften Aufenthaltsstatus

Deutsches Institut für MenschenrechteFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1489 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
Berlin · Berlin
Veröffentlicht
CPV
73210000 Beratung im Bereich Forschung73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es trägt als unabhängige Einrichtung zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland bei. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Politikberatung, Menschenrechtsbildung und anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. Das Institut vergibt einen Werkvertrag für eine Desktopstudie zu menschenrechtlichen Anforderungen an einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Inhalt und Umfang der Leistungen Der Werkvertrag knüpft an die langjährige Befassung des Instituts mit den Themen Asyl / Migration an, insbesondere der Arbeit zu den Rechten Geflüchteter in Deutschland. Nach wie vor leben sehr viele Menschen in Deutschland sehr lange mit einem Duldungsstatus gem. § 60a AufenthG. Die Forderungen nach einem dauerhaften Bleiberecht für diese Menschen werden seit vielen Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben. In diesem Zusammenhang wird oft von sog. faktischen Inländern gesprochen und der Frage, inwieweit Integrationsleistungen (etwa Schulbesuch) ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht rechtfertigen (könnten). Aktuell wird eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nur sehr selten erteilt, die Anforderungen sind sehr hoch. Ein dauerhafter Aufenthaltstitel wird häufig abgelehnt, weil die Betroffenen straffällig geworden sind, wegen Erkrankung nicht in dem Maße arbeiten können, wie es ein dauerhafter Aufenthaltstitel erfordert oder sie angeblich nicht genug zur Passbeschaffung beitragen. Menschenrechtliche Begründungen spielen in der Debatte um die Verstetigung des Aufenthaltstitels von langjährig Geduldeten bisher kaum eine Rolle. Das Forschungsvorhaben soll eruieren, ob die Spruchpraxis internationaler und europäischer Menschenrechtsgremien zur Argumentation für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus dieser Menschen herangezogen werden kann. Im Rahmen der Werkleistung sollen insbesondere folgende Fragen untersucht werden: Welche Kriterien werden von den internationalen und europäischen Menschenrechtsgremien und Spruchkörpern an einen dauerhaften Aufenthaltstitel angelegt? Werden familiäre Bindungen berücksichtigt, und wenn ja, wie? Wie ist insbesondere die ständige Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK? Welche Rolle spielen die Kriterien, die die deutsche Rechtslage anlegt (etwa: Sprachkenntnisse, Sicherung des Lebensunterhalts, Schulbesuch der Kinder)? Welche Rolle spielen die Kriterien, die nach deutscher Rechtslage aktuell zum Ausschluss eines dauerhaften Aufenthaltstitels führen (sog. Versagensgründe wie z.B. Straffälligkeit, unzureichende Passbeschaffungsbemühungen)? Die Werkleistung besteht aus folgenden Produkten: Tabellarische Übersicht der Spruchpraxis (für den internen Gebrauch) 10-15-seitige Synthese der Recherche-Ergebnisse (für den internen Gebrauch), geliefert als .docx-Dokument in Formatvorlage des DIMR Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in kleinem Kreis am Institut (online) Werkvertrag, WV, Forschung, Desktopstudie, Zwangsräumungen, wissenschaftlich, Studie, Menschen