Werkvertrag Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen
Deutsches Institut für MenschenrechteFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1392 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Ort der Leistung
- Berlin · Berlin
- Veröffentlicht
- CPV
- 73210000 Beratung im Bereich Forschung73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (MSt. UN-KRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), der unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands, begleitet seit ihrer Einrichtung 2015 die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Sie folgt dabei dem Mandat, die Rechte von Kindern im Sinne der UN-KRK zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland durch sämtliche staatliche Stellen kritisch zu beobachten und zu bewerten. Seit 2021 begleitet die MSt. UN-KRK die Landesregierung in Hessen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen. Ausgangssituation Hessen ist das erste Bundesland, das ein Konzept für ein unabhängiges Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Auftrag gegeben hat. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellte das Konzept und wird nun die erste Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen umsetzen. Hessen will damit die soziale und rechtliche Lebenswirklichkeit von über 835 000 Kindern und Jugendlichen auf Basis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beobachten und bewerten. Das Konzept empfiehlt, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen anhand von drei Startpunkten systematisch zu beobachten und zu bewerten: Bekanntmachung : Die Kinder- und Jugendrechte in Hessen unter Kindern und Jugendlichen, unter Erwachsenen und in Politik, Verwaltung und Justiz stärker bekannt machen, Beteiligung : die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hessen in den Bereichen Bildung und Politik stärken, Bildungsgerechtigkeit : Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Hessen fördern. Im Fokus der ersten Arbeitsphase steht die Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten, da sie die Grundlage für die Verwirklichung aller Kinder- und Jugendrechte darstellt. Hierbei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche als primäre Adressat*innen kinder- und jugendpolitischer Entscheidungen und als Träger*innen von Menschenrechten dazu befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und auszuüben. Ein wichtiges Instrument zur Beobachtung der Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten in Hessen sind Kinder- und Jugendrechte-Indikatoren. Sie helfen bei der Bewertung der hessischen Kinder- und Jugendrechtssituation und geben wichtige Hinweise auf den Stand der Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten. So können Kinder- und Jugendrechte-Indikatoren Erfolge anzeigen und auf Defizite in der Umsetzung in Hessen hinweisen. Dazu gehört, bereits vorhandene Daten zu bewerten und fehlende Daten zu erheben. Für das Konzept wurden insgesamt 38 Indikatoren entwickelt. Zielsetzung Zu demStartpunkt 1 Bekanntmachungdes Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen zählen drei Indikatoren, für die Daten erhoben werden sollen: Bekanntheitsgrad der UN-KRK unter Kindern und Jugendlichen in Hessen Kenntnisstand über Möglichkeiten der Beteiligung und deren tatsächliche Nutzung durch Kinder und Jugendliche Bekanntheitsgrad der UN-KRK unter Erwachsenen in Hessen Zwei Zielgruppen stehen im Fokus der Datenerhebungen in Hessen und stellen jeweils Lose der Ausschreibungen dar: Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) Erwachsene. Dementsprechend schreibt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention zwei jeweils wählbare Lose für die Datenerhebungen zum Startpunkt 1 „Bekanntmachung“ aus. Werkvertrag, WV, Forschung, Desktopstudie, wissenschaftlich, Studie, Menschen