Tender Republic Ausschreibungen

Winterdienst 2024/2025

Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.Frist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 928 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Oelsnitz/Vogtl · Sachsen
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.; Bereich/Abteilung: Bauamt/ Tiefbauamt; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 08606; Ort: Oelsnitz/Vogtl.; Land: Deutschland; E-Mail: pernack@oelsnitz.de; Telefonnummer: +49 3742173217; Fax: +49 3742173-211; Internetadresse: www.oelsnitz.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Auftragnehmer die Durchführung des Winterdienstes gemäß der gesetzlichen Vorgaben (u.a. SächsStrG) – soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist in Anlehnung an die Satzung „über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994“. Der Winterdienst ist gemäß der festgelegten Leistungsbeschreibung und auf den Flächen gemäß dem Tourenplan durchzuführen. Gleichzeitig überträgt die Stadt Oelsnitz/Vogtl. dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht auf den zu räumenden Flächen. Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dem Leistungsverzeichnis und der vertraglichen Vereinbarung. Soweit im Leistungsverzeichnis von Bedarf gesprochen wird, ist hiermit die ordnungsgemäße Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie der zur Umsetzung des § 51 SächsStrG gemeint. Alle Beanstandungen der Ordnungsbehörden wegen mangelhafter Ausführung der Arbeiten sowie eventuell gebührenpflichtige Verwarnungen oder Geldbußen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Mit Angebotsabgabe erkennt der Auftragnehmer diese Regelungen verbindlich an. Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen der aus der Flächenübersicht und der tabellarischen Auflistung (siehe Anlagen) ersichtlicher Strecken und Flächen nach Erfordernis in der Winterperiode vom 15.Oktober 2024, 00:00 Uhr bis zum 30.April 2025, 24.00 Uhr zum Stundenverrechnungssatz. Darüber hinaus umfasst der Winterdienst außerhalb des zuvor genannten Zeitraumes (Winterperiode) den Tageseinsatz für die gesamte Fläche nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen im Flächenumfang schriftlich vorzunehmen. Nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer werden diese jeweils als Anlage Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf den öffentlichen Wegen, Übergängen, Plätzen, Bushaltestellen und sonstigen Flächen nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Grund der rechtlichen Vorgaben des SächsStrG und der hierzu ergangenen Rechtssprechung ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten des Leistungsbereiches vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zunehmen und bestätigt dies verbindlich mit Abgabe des Angebots.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Ortsteile der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.; Postleitzahl: 08606; Ort: Oelsnitz/Vogtl.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 15.10.2024; Ende: 30.04.2025; Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und 16 Tage. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 21.03.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 30.04.2024 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Keine k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Der Auftragnehmer erstellt eine monatliche Abrechnung über die geleisteten Stunden. Die geleisteten Stunden sind monatlich abzurechnen. Zahlungsbedingung nach § 17 VOL/B – Zahlung 1. - Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. - Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. - Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. - - Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. - Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. - Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. - Die Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. - Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. - Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. - Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. - Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. - Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. - Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. - Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. - Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 LD) - Eigenerklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formular 234) - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233) - Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis über den geplanten Geräte- und Personaleinsatz - Preisermittlung zur Vergabe Winterdienst - Vertrag über die Übertragung von Winterdienstleistungen - Eigenerklärung Mindestlohn m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst

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