Tender Republic Ausschreibungen

Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, LauchhammerFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 489 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Herzberg · Elbe-Elster · Brandenburg
Veröffentlicht
Laufzeit
01.11.2025 bis 31.03.2028
Für KMU geeignet
ja, laut Bekanntmachung
CPV
90620000 Schneeräumung90630000 Glatteisbeseitigung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung des Winterdienstes an den 399 Glascontainerstandplätzen im Verbandsgebiet. Die Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt.

23 Lose

  1. Los 1
    Stadt Herzberg

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  2. Los 2
    Amt Schlieben

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  3. Los 3
    Stadt Schönewalde

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  4. Los 4
    Stadt Falkenberg

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  5. Los 5
    Stadt Uebigau-Wahrenbrück

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  6. Los 6
    Stadt Bad Liebenwerda

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  7. Los 7
    Stadt Elsterwerda

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  8. Los 8
    Stadt Mühlberg

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  9. Los 9
    Gemeinde Röderland

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  10. Los 10
    Amt Schradenland

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  11. Los 11
    Amt Plessa

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  12. Los 12
    Stadt Finsterwalde

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  13. Los 13
    Stadt Doberlug-Kirchhain

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  14. Los 14
    Stadt Sonnewalde

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  15. Los 15
    Amt Elsterland

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  16. Los 16
    Amt kleine Elster

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  17. Los 17
    Stadt Senftenberg

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  18. Los 18
    Stadt Großräschen sowie Ortsteile Bahnsdorf und Lieske (Gemeinde Neu-Seeland)

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  19. Los 19
    Stadt Lauchhammer

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  20. Los 20
    Stadt Schwarzheide

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  21. Los 21
    Amt Ruhland

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  22. Los 22
    Amt Ortrand

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

  23. Los 23
    Gemeinde Schipkau

    Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

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