Zukunft Bau - Auslegungs- und Umsetzungsfragen zum Artikel 6 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2023
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BonnFrist abgelaufen
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Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Mit Blick auf die Erreichung der europäischen Klimaziele hat die EU die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2023/1791/EU, kurz: EED) im September 2023 verabschiedet. Das primär erklärte Ziel ist es, den europäischen Energieverbrauch um weitere 11,7 % in 2030 gegenüber 2020 zu senken. Im Handlungsfeld Gebäude wird der Vorbildcharakter von Gebäuden öffentlicher Einrichtungen dazu in Artikel 6 EED (neben Artikel 5 EED) hervorgehoben. Artikel 6 EED enthält demnach Vorgaben zur Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen, bspw. eine jährliche Sanierungspflicht von 3 % der Gesamtfläche für beheizte und/oder gekühlte Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen, angepasste Vorgaben zum Mindestsanierungsstandard sowie zu einem öffentlich zugänglichen Gebäudeinventar. Die Umsetzung der Richtlinie muss national bis Oktober 2025 erfolgen. Insbesondere die Anwendung der Richtlinie auf die föderale Struktur in Deutschland und die Erstellung eines Gebäudeinventars stellen eine Herausforderung bei der Umsetzung dar. In einem ersten Zukunft Bau Ressortforschungsprojekt von 09/2023 bis 03/2024 erfolgt die wissenschaftliche und rechtliche Klärung von grundlegenden Begrifflichkeiten, die Feststellung der Gebäude bzw. des Bilanzraumes auf den die Richtlinie anzuwenden ist, ein erstes Konzept zum geforderten Inventar wird erstellt und eine Empfehlung bzgl. eines alternativen Vorgehens gegeben. Aufgrund der kurzen Projektlaufzeit und dem Fokus auf den Alternativen Ansatz konnten nicht alle Fragestellungen, insbesondere zur rechtlichen Umsetzung des Artikel 6 der EED abschließend geklärt werden. Schwerpunkt des Projekts ist die Begleitung der Vorphase einer bundesgesetzlichen Umsetzung bis zur Erstellung einer Kabinettsvorlage, welche angesichts der Umsetzungsfrist möglichst zeitnah beginnen sollte. Hieran anknüpfend soll auch der nachfolgende Gesetzgebungsprozess rechtswissenschaftlich begleitet werden, um auf kurzfristig auftretende Problemstellungen reagieren zu können. Im vorliegenden Projekt steht die Klärung von fachlichen und insb. rechtlichen Einzelfragen bzgl. der Auslegung der Vorgaben von Art. 6 EED und deren Umsetzung ins nationale Recht im Vordergrund. Es besteht Prüfbedarf bzgl. der Auslegung verschiedener Tatbestandsmerkmale von Art. 6 EED. Hieran anknüpfend soll das Projekt dazu dienen, Spielräume der Umsetzung ins nationale Recht aufzuzeigen und verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten darzustellen. Besonderes Augenmerk sollte auf die verschiedenen Regelungsebenen gelegt werden (Bund und Länder). Zugleich besteht Prüfbedarf in Hinblick auf das Aufgabenübertragungsverbot auf Kommunen (insbesondere bzgl. einer etwaigen Definition „öffentlicher Einrichtungen“ und den technischen Vorgaben zur Befüllung des Gebäudeinventars). Weiterhin sollen auch konkrete Formulierungshilfen bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Formulierung von Ermächtigungsgrundlagen für Landesrechtsverordnungen (z.B. bzgl. der Befüllung des Gebäudeinventars).