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Zukunft Bau - Die Kunst-am-Bau-Praxis in Deutschland in der Zeit von 1919-1949 unter besonderer Berücksichtigung der NS-Zeit

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BonnFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 663 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Kunst am Bau als staatliche Bauaufgabe hat in Deutschland eine lange Tradition, die in der Weimarer Verfassung von 1919 begründet ist. Gleichwohl besteht über die Umsetzung dieser kulturpolitischen Selbstverpflichtung in der Weimarer Zeit bislang nur wenig gesichertes Wissen, d. h. weder ob und in welchem Zusammenhang bei staatlichen Bauprojekten Kunst am Bau vorgesehen und realisiert wurde noch inwieweit der einschlägige Runderlass des Preußischen Innenministers von 1928, bildende Künstler bei staatlichen Bauaufgaben zu beteiligen, ein nachhaltiger Impuls für staatlich beauftragte Kunst am Bau war. Ebenso weitgehend unerforscht ist, wie sich die Machtübernahme der Nationalsozialisten auf die Kunst-am-Bau-Praxis auswirkte und inwiefern der Kunst-am-Bau-Erlass des Propagandaministers Joseph Göbbels von 1934 systematisch Realisierungen von Kunst am Bau über die bislang bekannten Beispiele an einigen Großprojekten in Berlin, Vogelsang und München hinaus Wirkung zeitigte. Fragen nach der politischen Lenkung der Aufträge an Künstler schließen sich daran an, ebenso inwieweit sich das Ende der NS-Herrschaft auf die Kunst-am-Bau-Karrieren von Künstlerinnen und Künstler in der frühen Nachkriegszeit auswirkte - im negativen wie im positiven Sinne. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll die Kunst-am-Bau-Praxis der Zeit von 1919-1949 über vier politische Systeme hinweg untersucht und nachgezeichnet werden, um ein besseres Verständnis der historischen, politischen und soziologischen Rahmenbedingungen von und für Kunst am Bau in der Zeit von 1919 bis zum Bundestagsbeschluss 1950 zur regelhaften Umsetzung von Kunst am Bau im Kontext staatlichen Baumaßnahmen zu erhalten.