Zukunft Bau - Überarbeitung Kriterium Barrierefreiheit für BNB 2.0
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BonnFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 838 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt bisher Systemvarianten für unterschiedliche Nutzungstypologien von Nichtwohngebäuden, wie z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude und Laborgebäude für die Module Neubau und Komplettmodernisierung. In den bisherigen BNB-Versionen werden Anforderungen an die Barrierefreiheit im Kriterium „3.2.1 Barrierefreiheit“ bzw. „3.2.4 Barrierefreiheit“ beschrieben. Für die Version BNB 2.0 soll eine gebäudeübergreifende und damit breite Anwendung des Steckbriefs „Barrierefreiheit“ in einem System umgesetzt werden (BNB Vario). Ziel des Forschungsprojektes ist somit die Zusammenführung, Aktualisierung und Überarbeitung der bisherigen Anwendungen einschließlich Ergänzung um weitere Nutzungsprofile. Der Forschungsauftrag umfasst Analyse- und Rechercheleistungen, die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema BNB Vario in der nachfolgend vorgeschlagenen Umsetzung sowie als Endprodukt die Über-/Erarbeitung eines Vario-tauglichen Steckbriefs „Barrierefreiheit“ mit optionaler graphischer Unterstützung. Bislang wird die Barrierefreiheit in der Systemvariante Büro, Labor und Unterricht mit unterschiedlichen Indikatoren berücksichtigt. Grundsätzlich werden hierfür die Arbeitsstätten, die Aufenthaltsflächen in den Außenanlagen und Toilettenanlagen betrachtet. Auch wird die Umsetzung des Konzepts bzw. Nachweises der Barrierefreiheit adressiert. Zudem werden in der Systemvariante Unterricht spezifische Räume wie Unterrichtsräume und deren Ausstattung (Induktionsanlagen), Pflege- und Rückzugsräume betrachtet. Der Thematik Barrierefreiheit soll nun deutlich mehr Bedeutung zugemessen werden, indem bestehende Indikatoren für diverse Nutzungstypologien anwendbar werden, zusätzliche Indikatoren für die Ausstattung und die Partizipation entwickelt werden und somit die Barrierefreiheit ganzheitlich abgebildet wird. Die Entwicklung der Indikatoren soll vor dem Hintergrund des „BNB-Vario“, also der Abbildung von diversen Nutzungstypologien und Maßnahmenarten erfolgen. Das Kriterium Barrierefreiheit wurde seitens des BBSR bereits in seiner Grundstruktur entwickelt. Es wurden verschiedene Indikatoren vorgeschlagen und bereits mit möglichen Bewertungsmethoden hinterlegt. Aktuell umfasst die vorgeschlagene Bewertung die drei Indikatoren Barrierefreiheitsgrad, Ausstattungsqualität der Barrierefreiheit und den Partizipationsgrad. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollen in der vorliegenden Forschungsaufgabe wissenschaftlich überprüft, überarbeitet und anhand von Projektbeispielen validiert werden. Zudem ist eine Definition der Barrierefreiheit zu erarbeiten. Für die Definition der Indikatoren der Barrierefreiheit sollten die verschiedenen Ebenen der Barrierefreiheit der Erschließung, der Räume und der Ausstattung betrachtet werden. Darüber hinaus kann auch eine Differenzierung nach Art der Einschränkung angedacht werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit von Nutzungstypologien und spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit soll als Grundlage für die Erarbeitung des Steckbriefs eine Analyse von repräsentativen Beispielen für die Festlegung von Benchmarks erfolgen. Die Benchmarks sollten sich auf den Raumnutzungskatalog beziehen und einen Vorschlag für den Vario-Ansatz unterbreiten. Aufbauend auf der Liste der Raumnutzungskategorien sollten die Benchmarks exemplarisch überprüft werden. Darüber hinaus ist bei der Bewertung der Barrierefreiheit auf die unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene, im Sozialrecht als auch bei Bestand und Neubau sowie auf besondere Anforderungen bei diversen Nutzungstypologien zu achten. Die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen sind in einer Übersicht darzustellen. Generell soll die Bundesregelung als primäres Ziel angestrebt werden.