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Zukunft Bau - Untersuchungen zu Artikel 6 EED-Novelle

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BonnFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1144 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU bzw. 2018/2002/EU (EED-Novelle) wird in 2023 verabschiedet werden und in Kraft treten.Es sind u. a. Änderungen in Artikel 6 EED-Novelle „Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen“ (vormals Artikel 5 EED 2012/27/EU bzw. 2018/2002/EU) geplant. Demnach gilt die jährliche Sanierungspflicht von 3 % der Gesamtfläche zu einem Niedrigstenergiegebäude oder Nullemissionsgebäude für beheizte und/oder gekühlte Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen ab einer Fläche von 250 m². In den Versionen von 2012/2018 wurden ausschließlich Gebäude im Eigentum der Zentralregierung adressiert. Für einzelne Gebäudekategorien können die Mitgliedsstaaten voraussichtlich Ausnahmen erlassen. Des Weiteren werden die Anforderungen an ein öffentlich zugängliches Gebäudeinventar ergänzt, das alle 2 Jahre zu aktualisieren ist. Abschließend wird auf die Möglichkeit eines alternativen Vorgehens für die erforderlichen Energieeinsparungen verwiesen. Die Richtlinie nimmt Bezug zur EPBD (Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie), die auch im Zuge des EU „Fit for 55“- Pakets derzeit novelliert wird (u.a. zum Gebäudeenergieausweis). Genauere Infromationen zu den geforderten Leistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.