Zusatzversicherung
Techniker Krankenkasse, HamburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 132 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2027 bis 31.12.2031
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 66510000 Versicherungen66512220 Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.