Über das Ausschreibungsverzeichnis
Das Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic zeigt öffentliche Ausschreibungen in Deutschland mit Frist, Auftraggeber, Ort und geschätztem Wert, dazu vergebene Aufträge mit Gewinner und Zuschlagswert. Es ist kostenlos und wird täglich aktualisiert. Stand: .
| Verfahren seit Dezember 2022 | rund 814.000 |
|---|---|
| davon mit laufender Frist | 11.879 |
| vergebene Verfahren mit veröffentlichtem Zuschlag | rund 156.529 |
| öffentliche Auftraggeber | 43.469, davon 3.003 mit eigener Seite |
| Branchen | 48, davon 36 mit eigener Übersicht |
Was ist das Ausschreibungsverzeichnis?
Das Verzeichnis ordnet öffentliche Ausschreibungen nach Branche, Bundesland, Kreis und Auftraggeber. Zu jedem Verfahren gibt es eine Seite mit den wichtigsten Angaben aus der Bekanntmachung: Leistung, Auftraggeber, Ort der Leistung, Frist, Verfahrensart, Laufzeit, CPV-Codes und Lose. Ist der Auftrag vergeben, steht dort auch, wer ihn zu welchem Wert erhalten hat und wie viele Angebote eingegangen sind.
Die Übersichten fassen zusammen, wie viele Verfahren gerade laufen, welche Fristen als Nächstes enden und wer zuletzt gewonnen hat. Das Verzeichnis ersetzt nicht die Vergabeunterlagen. Verbindlich sind immer die Unterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers.
Woher stammen die Angaben?
Alle Angaben stammen aus öffentlichen Bekanntmachungen deutscher Vergabeplattformen. Öffentliche Auftraggeber machen ihre Ausschreibungen und vergebenen Aufträge nach Vergaberecht bekannt, bei EU-weiten Verfahren nach § 37 und § 39 VgV. Diese Bekanntmachungen sind öffentlich zugänglich.
Wir übernehmen die Angaben so, wie der Auftraggeber sie veröffentlicht hat, und bringen Datum, Ort und Wert in ein einheitliches Format. Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen beauftragter Unternehmen zeigen wir nicht. Welcher Auftraggeber eine Angabe veröffentlicht hat, steht auf jeder Seite; auf Anfrage nennen wir Ihnen die konkrete Bekanntmachung. Den Link zu den Vergabeunterlagen sehen registrierte Nutzer bei jedem Verfahren.
Wie werden Branchen zugeordnet?
Jedes Verfahren trägt mindestens einen CPV-Code. CPV ist das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge, eine EU-weit einheitliche Systematik nach der Verordnung (EG) Nr. 213/2008; alle Codes finden Sie auf ted.europa.eu. Den Code wählt der Auftraggeber.
Wir fassen die Codes zu 48 Branchen zusammen und benennen sie so, wie Unternehmen suchen, etwa Hochbau, Gebäudereinigung oder IT Dienstleistungen. Maßgeblich ist der Haupt-CPV-Code des Verfahrens. Weil sich Branchen überschneiden, Straßenbau gehört zum Beispiel auch zum Tiefbau, kann ein Verfahren in mehreren Branchen erscheinen. Bundesland und Kreis richten sich nach dem Ort der Leistung laut Bekanntmachung, fehlt er, nach dem Sitz des Auftraggebers.
Weil Auftraggeber Codes unterschiedlich genau vergeben, landet gelegentlich ein Verfahren in einer Branche, die nicht ganz passt. Für solche Hinweise sind wir dankbar. Wie CPV-Codes aufgebaut sind, erklärt unser Beitrag CPV-Codes erklärt.
Wie aktuell sind die Angaben?
Neue Bekanntmachungen nehmen wir täglich auf, und jede Seite nennt ihren Stand. Ob eine Frist noch läuft, gleichen die Seiten stündlich ab. Abgelaufene Verfahren verschwinden dann aus den Listen der offenen Verfahren und bleiben auf der Seite des Auftraggebers aufgeführt.
Fristen sind Angebots- oder Teilnahmefristen laut Bekanntmachung, angegeben in deutscher Zeit. Auftraggeber können Fristen verlängern; maßgeblich ist die Frist in den Vergabeunterlagen.
Was bedeuten die Werte?
Der geschätzte Wert ist die Schätzung des Auftraggebers vor Beginn des Verfahrens, netto ohne Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 VgV). Viele Auftraggeber veröffentlichen keine Schätzung, dann steht dort „nicht angegeben“. In den Branchenübersichten nennen wir deshalb, wie viele Verfahren einen Wert angeben, und bilden den Median nur aus diesen.
Der Zuschlagswert ist der Wert des erteilten Auftrags laut Bekanntmachung des Zuschlags, ebenfalls netto. Bei mehreren Losen steht auf der Detailseite der Wert je Los. Manche Auftraggeber tragen statt eines Gesamtwerts einen Einzel- oder Stundenpreis ein; solche offensichtlich unvollständigen Werte zeigen wir nicht als Auftragswert. Die Zahl der Angebote und die Eignung für kleine und mittlere Unternehmen nennen wir, wenn der Auftraggeber sie veröffentlicht.
Welche Verfahren zeigt das Verzeichnis?
Das Verzeichnis führt alle Verfahren seit Dezember 2022. Verlinkte Detailseiten gibt es für laufende Verfahren und für Zuschläge der letzten 150 Tage, die einen Gewinner und einen plausiblen Zuschlagswert nennen; diese erscheinen auch in den Übersichten nach Branche, Region und Auftraggeber. Ältere Verfahren zählen in den Statistiken weiter mit, etwa bei den dokumentierten Zuschlägen.
Nicht zu jedem Verfahren gibt es einen Zuschlag. Oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 106 GWB) machen Auftraggeber vergebene Aufträge bekannt, unterhalb ist das nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Bei Auftraggebern, die vor allem national ausschreiben, sehen Sie deshalb viele Verfahren und wenige Zuschläge.
So zählen wir
Jede Zahl im Verzeichnis folgt diesen Regeln. Ändert sich eine Regel, steht das unten mit Datum.
Verfahren, Lose und Zuschläge
- Ein Vergabeverfahren zählt einmal, egal wie oft der Auftraggeber es berichtigt oder ergänzt.
- Erscheint dasselbe Verfahren zweimal, mit gleichem Auftraggeber, gleichem Titel, gleicher Frist und denselben Vergabeunterlagen, zählt es einmal. Getrennte Gewerke eines Bauvorhabens mit gleichem Titel, aber eigenen Vergabeunterlagen, bleiben getrennte Verfahren.
- Open-House- und Rabattverfahren nach § 130a Abs. 8 SGB V, also Beitrittsverträge der Krankenkassen, zählen wir getrennt von den übrigen Ausschreibungen und nennen sie gesondert.
- Lose, also Teilaufträge eines Verfahrens, zählen wir getrennt. Ein Verfahren kann mehrere Lose haben.
- Wir sprechen von „veröffentlichten Zuschlägen“: Zuschläge, die der Auftraggeber bekannt gemacht hat. Nicht jeder erteilte Zuschlag wird bekannt gemacht, die Zahl ist deshalb eine Untergrenze.
- Platzhalter wie „Auftragnehmer“, „Bietergemeinschaft“ ohne Namen, „keine Angabe“ oder „siehe Anlage“ zählen nicht als Gewinner. Ein Firmenname, der ein solches Wort nur enthält, ist ein Gewinner. Häufigste Gewinnerfirmen nennen wir nur für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, etwa GmbH, AG, eG oder e.V., nie für Einzelpersonen.
- „Zuschlag am“ ist der Tag der Zuschlagsentscheidung laut Bekanntmachung.
- Auftraggeber führen wir so, wie sie in der Bekanntmachung stehen. Eine Vergabestelle einer Stadt kann ein eigener Auftraggeber sein.
Zeitraum und Aktualisierung
Der Bestand beginnt im Dezember 2022 und wird täglich aktualisiert. Berichtigungen und neue Verfahrensstände ersetzen den alten Stand; ein Verfahren rückt dabei nur vorwärts, von offen zu vergeben, nie zurück.
Branchen und Regionen
Eine Branche ist eine Liste von CPV-Präfixen. Beginnt der Haupt-CPV-Code eines Verfahrens mit einem dieser Präfixe, zählt es zur Branche. Überschneidungen sind gewollt; Zahlen verschiedener Branchen dürfen deshalb nicht addiert werden. Wo wir Anteile je Auftraggeber nennen, zählt jedes Verfahren in genau einer Branche, der mit dem genauesten passenden Präfix.
Nicht jeder Code unter einem Präfix gehört fachlich zur Branche. Rohbauarbeiten zählen deshalb nicht zum Metallbau, das Entleeren von Abfallbehältern zur Entsorgung statt zur Gebäudereinigung und Parkplatzreinigung zu Winterdienst und Straßenreinigung.
Die Region ist der Ort der Leistung, sonst der Sitz des Auftraggebers. Bundesländer und Kreise führen wir nach der NUTS-Klassifikation in der Fassung 2024, Städte über den angegebenen Ort. Hat ein Verfahren mehrere Orte, zählt es in jeder dieser Regionen.
Zuschlagswerte, Angebotszahlen und Mindestfallzahl
- Einen Zuschlagswert zeigen wir nur, wenn die Bekanntmachung einen nennt. Das ist bei gut der Hälfte der Zuschläge der Fall.
- Vor November 2023 enthalten die Bekanntmachungen keine Zuschlagswerte. Für diese Zeit zeigen wir nie einen Wert.
- Werte unter 1.000 Euro und Werte unter 5 Prozent des geschätzten Auftragswerts gelten als nicht plausibel. Wir zeigen sie nicht als Auftragswert und rechnen sie nicht in Summen ein.
- Summen bilden wir je Verfahren, nicht je Los. Bei Bietergemeinschaften würde sonst derselbe Betrag mehrfach gezählt.
- Alle Werte sind Euro, wie vom Auftraggeber angegeben. Summen und Durchschnitte beziehen sich deshalb auf Zuschläge mit Wert, nicht auf alle.
- Die Zahl der eingegangenen Angebote und der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen sind in den Bekanntmachungen freiwillig und fehlen oft. Durchschnitte und Anteile bilden wir nur über Verfahren mit dieser Angabe und nennen deren Zahl dazu.
- Einen Durchschnitt, einen Median oder einen Anteil nennen wir für eine Branche in einem Bundesland, für ein Bundesland oder für einen Auftraggeber nur, wenn mindestens 20 Verfahren oder Zuschläge dahinterstehen. Sonst steht der Wert für ganz Deutschland mit dem Zusatz „bundesweit“.
Was wir nicht zählen
- Beschaffungen ohne Bekanntmachung eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, etwa freihändige Vergaben ohne Bekanntmachung.
- Verfahren vor Dezember 2022.
- Aufhebungen und Vertragsänderungen; sie zählen nicht als Zuschlag.
- Nicht plausible Werte, Platzhalter als Gewinner und Werte in anderen Währungen als Euro in Wertsummen.
- Private Auftraggeber und Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, soweit sie nicht freiwillig bekannt gemacht wurden.
Regeländerungen
12. Oktober 2026: Doppelte Einträge zählen einmal; Open-House- und Rabattverfahren zählen getrennt; neuer Zuschnitt von Metallbau, Gebäudereinigung, Entsorgung und Winterdienst wie oben; Platzhalter gelten nur noch, wenn der ganze Name ein Platzhalter ist. Die Wirkung war klein: Für Gebäudereinigung in Bayern zählen wir im Jahr 2025 jetzt 470 statt 477 Ausschreibungen.
Wie melde ich einen Fehler oder widerspreche einer Angabe?
Stimmt etwas nicht, schreiben Sie an sebastian.wagner@tenderrepublic.de, am besten mit dem Link zur Seite. Ansprechpartner ist Sebastian Wagner, Geschäftsführer. Wir prüfen die Angabe gegen die Bekanntmachung des Auftraggebers und korrigieren nachweisliche Fehler. Fehler im Inhalt einer Bekanntmachung muss der jeweilige Auftraggeber berichtigen.
Sind Sie als Einzelunternehmen, freiberuflich tätige Person oder Personengesellschaft als Auftragnehmer genannt, können Sie der Anzeige jederzeit widersprechen. Wir ersetzen Ihren Namen dann innerhalb von sieben Tagen durch „Einzelunternehmen“ und übernehmen ihn auch bei künftigen Aktualisierungen nicht wieder. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.
Wer steht hinter dem Verzeichnis?
Das Verzeichnis ist ein kostenloses Angebot der Tender Republic GmbH, Am Lindenhain 24b, 85435 Erding (Amtsgericht München, HRB 312073). Geschäftsführer sind Alexander Wagner, Sebastian Wagner und Angelo Hausleitner. Tender Republic ist im TUM Inkubator entstanden und entwickelt Software, mit der mittelständische Unternehmen Ausschreibungen finden, prüfen und beantworten.
Finanziert wird das Verzeichnis aus diesem Geschäft. Registrierte Nutzer können eine Wochenmail mit passenden Ausschreibungen bestellen, die gelegentlich auf unsere Software hinweist. Auf Auswahl, Reihenfolge und Inhalt der Verfahren hat das keinen Einfluss; bezahlte Platzierungen gibt es nicht.
Kontakt: sebastian.wagner@tenderrepublic.de, Telefon +49 176 80445330. Impressum und Datenschutzhinweise sind auf jeder Seite verlinkt.